Betrug mit Coronatests

335.000 Euro Schaden: Nürnberger Spezialstaatsanwälte klagen Testzentren-Betreiber an

Ulrike Löw

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28.11.2022, 11:50 Uhr
Abrechnungsbetrug im Testzentrum:  Nürnberger Spezialstaatsanwälte erheben Anklage. 

© Sebastian Gollnow/dpa Abrechnungsbetrug im Testzentrum:  Nürnberger Spezialstaatsanwälte erheben Anklage. 

Schnelle Tests, schnelles Geld: In der Pandemie schossen die Testzentren wie die Pilze aus dem Boden - schließlich ist im Gesundheitssystem viel Geld im Spiel und dies lockt auch Verbrecher an. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen funktionierten zwei mutmaßliche Betrüger kurzerhand einen Handy-Laden zu einer Corona-Teststation um. Zwischen Januar 2022 und April 2022 versuchten sie, sich insgesamt 335.000 Euro zu ergaunern, so der Vorwurf der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, kurz ZKG. Außerdem stellten sie negative Testzertifikate aus, obwohl nicht einmal ein Schnelltest durchgeführt worden war.

Überhöhte Fantasiezahlen gemeldet

Die Spezialstaatsanwälte der ZKG sind als Schwerpunkt-Ermittler bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt und erheben nun den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs. Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Wird die Anklage zugelassen, folgt die Hauptverhandlung beim Schöffengericht des Amtsgerichts München.

Matthias Held, Oberstaatsanwalt und Sprecher der ZKG, teilt mit, dass die beiden Beschuldigten, ein 31-jähriger Mann und eine 34-jähriger Frau, deutlich mehr Tests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet haben, als sie tatsächlich durchgeführt hatten. Die Kunden konnten sich über einen Link für einen Termin anmelden, später gaben die Betreiber überhöhte Fantasiezahlen in das Abrechnungsportal der KVB ein.

Anonymer Hinweis

Ein anonymer Hinweisgeber meldete sich bei der Polizei und brachte den Fall ins Rollen. So konnten bereits geplante Auszahlungen noch gestoppt werden. Die Beschuldigten erhielten von der KVB für den Zeitraum vom 26. Januar 2022 bis Ende Februar 2022 zu Unrecht 150.000 Euro. Für März 2022 sollten 185.000 Euro abgerechnet werden, diese Summe wurde nicht mehr ausbezahlt.

Erst Ende Oktober 2022 hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei Männer verurteilt, die zwischen Mai und August 2021 insgesamt zwölf Teststellen in Nürnberg, Fürth und Schwabach betrieben haben und gut 600.000 Euro mehr abrechneten als berechtigt. Ein 34-Jähriger erhielt wegen Betrugs vier Jahre und zwei Monate, ein 31-Jähriger muss drei Jahre und fünf Monaten Haft verbüßen.

Die ZKG ist im Wesentlichen für Korruptions- und Vermögensstraftaten zuständig, die Angehörige der Heilberufe im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.

Für Hinweise auf Straftaten steht auch ein Hinweisgebersystem unter der URL https://www.bkms-system.com/ZKG zur Verfügung. Dieses System bietet die technische Möglichkeit mit einem anonymen Anzeigeerstatter zu kommunizieren.

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