3G bei der Justiz

Corona-Angst: Schöffe bleibt Prozess fern - 500 Euro Ordnungsgeld gefordert

27.11.2021, 05:55 Uhr
Corona-Angst: Schöffe bleibt Prozess fern - 500 Euro Ordnungsgeld gefordert

© Friso Gentsch/dpa

Wer im Namen des Volkes Urteile sprechen will, muss sich auch mit Laienrichtern aus dem Volk beraten - in der Rechtsprechung werden deshalb den Berufsrichtern Laien an die Seite gestellt. Wer als Schöffe tätig sein will, muss zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, geistig beweglich und nicht so leicht zu erschüttern - seit 2019 traf all dies auf einen Nürnberger zu.

Hauptverhandlung geplatzt

Doch nun treibt den Mann die Sorge vor dem Corona-Virus so sehr um, dass er eine Hauptverhandlung am Landgericht Nürnberg-Fürth platzen ließ. Er fordert 2G plus (geimpft oder genesen plus Test) im Gerichtssaal, andernfalls komme er dem Ehrenamt künftig nicht mehr nach.


So werden Sie Schöffe bei Gericht


Ein Paukenschlag im Sitzungssaal 1.009. Die 16. Strafkammer des Landesgerichts Nürnberg-Fürth verhandelt hier seit 18. November über Einbruchsdiebstähle quer durch Bayern (Gesamtschaden: 180.000 Euro), ein Strafverfahren mit drei Angeklagten.

16 geladene Zeugen wieder nach Hause geschickt

Für die aufwendige Beweisaufnahme sind Termine bis Ende Januar vereinbart. Das Gericht tagt mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen, für den zweiten Verhandlungstag waren 16 Zeugen geladen, unter ihnen viele Geschädigte der Einbrüche - doch sie alle werden sich nun zu einem neuen Termin wieder im Strafjustizzentrum an der Fürther Straße einfinden müssen.

Freilich muss auch die Justiz ihren Beitrag dazu leisten, dass die derzeit stark ansteigende Kurve der Infektionszahlen abgebremst wird. Doch wo verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Vorsicht und sinnloser Panik? Am Arbeitsplatz - und dies gilt auch für die Gerichte - greift die neue 3G-Regel: Alle Beschäftigten vor Ort müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Justiz: Besucher benötigen keinen Impfnachweis

Für Angeklagte, Streitparteien, Rechtsanwälte und Zeugen gilt dies nicht, sie sind schließlich nicht Mitarbeiter der Justiz. Wer das Justizgebäude betritt, muss seine Personalien angeben, doch keinen Impfnachweis vorzeigen.

Wie sollte man auch mit Impfgegnern unter Zeugen oder Angeklagten umgehen? Die Justiz auf Notbetrieb herunterzufahren und Verdächtige in der U-Haft sitzen zu lassen, bis die Pandemie vorüber ist, ist im Rechtsstaat nicht möglich.

Richter und Rechtsanwälte hinter Plexiglas

Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, fährt die Justiz seit mehr als einem Jahr ein (mit den Gesundheitsämtern abgestimmtes) Hygienekonzept mit Lüften, Abstandsgebot und deutlich weniger Zuhörern, die in die Säle eingelassen werden. Die Beteiligten sitzen ohnehin hinter Scheiben aus Plexiglas. "Unser Hygienekonzept ist tragfähig. Wahrscheinlich sind die Menschen bei uns besser geschützt als im Supermarkt", so Thomas Dickert, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG).


Schöffenamt: Erfahrungen fürs Leben


Doch an der Tür zu jedem Sitzungssaal endet das Hausrecht des Präsidenten - im Saal greift die richterliche Unabhängigkeit. Hier entscheiden die Richter, ob und in welchem Umfang eine Maske getragen werden muss. Und sie können von Verfahrensbeteiligten, Zuschauern und Zeugen einen Test verlangen und nicht negativ getesteten Personen den Zutritt verweigern, so eine erst im August 2021 ergangene Entscheidung des OLG Celle (Az.: 2 Ws 230 u. 234/21).

Doch wie sieht es mit den Schöffen und Laienrichtern aus? Sie sitzen als Mitglieder des Spruchkörpers in der Hauptverhandlung auf der Richterbank - und sind dabei weder Beschäftigte der Justiz noch Beteiligte, wie etwa ein Anwalt oder ein Zeuge. Auf Nachfrage teilt das Justizministerium mit, dass die 3G-Regel auch für Schöffen gilt.

Justizministerium: 3G-Regel gilt auch für Schöffen

Sprecher Philipp Eckel: "Die Beschäftigten bei den bayerischen Gerichten sind aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz seit dem 24. November 2021 zur Einhaltung der 3G-Regel verpflichtet. Dies gilt auch für die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Unseres Erachtens ist die 3G-Regel auch auf den Bereich der ehrenamtlichen Richter anzuwenden und auszudehnen. Die Umsetzung bereiten wir derzeit in Abstimmung mit unserer Praxis vor. Der Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat im Übrigen bereits vor Eingang Ihrer Anfrage signalisiert, dass es ihm ein großes Anliegen ist, den Schutz der Teilnehmer an Gerichtsverhandlungen in seinem Gericht durch eine Ausweitung der 3G-Regel auf ehrenamtliche Richter zu optimieren."

Schnelltest vor dem Verfahren

Zurück in den Saal 1.009: Die Staatsanwaltschaft beantragt 500 Euro Ordnungsgeld gegen den Schöffen. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist eindeutig und geht so weit, dass dem Mann wohl auch die bisher entstandenen Kosten des Verfahrens aufgebürdet werden können - übrigens hat er dies bereits freiwillig angeboten. Wie teuer es für ihn am Ende wird, beraten die Richter der 16. Strafkammer noch.

"Bislang wurde noch keine Covid-19-Ansteckung aus einer Hauptverhandlung heraus gemeldet", sagt Justizsprecher Friedrich Weitner. Doch die Justiz sucht sich ihre Kunden nicht aus: Tatverdächtige werden, sowie sie festgenommen wurden, den Ermittlungsrichtern vorgeführt – ob sie vorher Kontakt mit Infizierten hatten, weiß keiner.

Trennscheibe,Test und Maske

Doch es besteht über den gerichtsärztlichen Dienst die Möglichkeit zum Schnelltest. Jeden einzelnen Beteiligten vor jedem Sitzungstag testen zu lassen, und als geimpfte Richter auch hinter den Trennscheiben die Maske zu tragen - auch dies bot Gabriele Ebenhöch, die Vorsitzende Richterin der 16. Strafkammer, im Saal 1.009 dem besorgten Schöffen an. Doch ohne Erfolg.

Eine Hauptverhandlung einfach platzen zu lassen, ist das letzte Mittel - schließlich müssen die Richter auch den Beschleunigungsgrundsatz im Blick behalten: Die drei verdächtigen Einbrecher sitzen in U-Haft - bis zu ihrer Verurteilung gelten sie aus rechtlicher Sicht als unschuldig. Angeklagte wie sie haben Anspruch darauf, dass ihr Strafverfahren zügig durchgeführt wird.

"Die Justiz stellt auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein", heißt es auf der Internet-Seite des Nürnberger Justizbetriebes. Und dies gilt auch für die 16. Strafkammer: Am Dienstag beginnt die Hauptverhandlung im Landgericht Nürnberg-Fürth von vorne - mit neuen Schöffen.

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