Kultusministerium informiert

Corona-Regeländerung an bayerischen Schulen: Das müssen Eltern jetzt wissen

30.11.2021, 13:30 Uhr
Eltern dürfen in Bayern nur noch dann das Schulgelände betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. 

© Kay Nietfeld, dpa Eltern dürfen in Bayern nur noch dann das Schulgelände betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. 

Um den Infektionsschutz an den Schulen zu stärken, gelte auf dem "gesamten Schulgelände" bayerischer Schulen jetzt die 3G-Regel - und das schon seit dem 24. November. Was das für Eltern bedeutet, teilt das bayerische Kultusministerium in einem Informationsschreiben mit.

Egal ob es darum geht, das Kind abzuholen, etwas vorbeizubringen oder einen Termin mit einer Lehrkraft wahrzunehmen: Eltern dürfen demnach nur noch dann das Schulgelände betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und das auch nachweisen können.

Schule nur in "dringende Ausnahmefällen" betreten

Im Schreiben heißt es weiter, die Schulen seien rechtlich verpflichtet, den Zugang zur Schule und den entsprechenden Nachweis zu kontrollieren.

Um diese Kontrollen zu vereinfachen, appelliert das Kultusministerium in dem Schreiben an die Eltern, das Schulgelände nur in "dringenden Ausnahmefällen" überhaupt zu betreten - und dies dann im Vorfeld bei der Schule anzumelden.

Wer seine Kinder zur Schule bringt, sollte dies dem Schreiben zufolge nur bis zum Eingang des Schulgeländes tun, nicht aber das Gelände betreten.

Als Testnachweis für ungeimpfte und nicht genesene Elternteile gilt demnach ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test.

Tests unter Aufsicht, wie sie Schülerinnen und Schüler durchführen, werden für externe Besucher an den Schulen explizit ausgeschlossen.

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