Gesetzentwurf wurde gekippt

Nach massiver Kritik: Kinder müssen bei leichten Infekten nun doch kein Attest vorlegen

7.9.2022, 15:06 Uhr
Nach massiver Kritik: Kinder müssen bei leichten Infekten nun doch kein Attest vorlegen

© Marijan Murat/dpa

In den vergangenen Tagen hatte sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen der vorgesehenen Attestpflicht für Kinder bei leichten Infekten einiges anhören müssen. Nun wurde der entsprechende Gesetzentwurf zurückgezogen. Die entsprechende Passage sei aus dem Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz "beseitigt" worden, sagte Lauterbach in Berlin.

Sein bayerischer Kollege Klaus Holetschek (CSU) begrüßte das "Einlenken", nachdem er am vergangenen Wochenende vor einem Chaos gewarnt hatte. "Die Bundesregierung muss das neue Infektionsschutzgesetz so fassen, dass Kinder und Jugendliche nicht jedes Mal ein ärztliches Attest benötigen, um wieder in die Schule oder in die Kindertageseinrichtung zurückkehren zu dürfen", hatte der CSU-Politiker der "Augsburger Allgemeinen" gesagt.

Ein negativer Schnelltest sollte nach Holetscheks Ansicht ausreichen. Der frühere Entwurf sei praxisuntauglich, belaste die Ärzte und benachteilige Kinder und Jugendliche.

"Diese Regel war nicht sinnvoll"

Karl Lauterbach hatte nun ein Einsehen. "Diese Regel war nicht sinnvoll, weil es bedeuten würde, dass die Kinder erst wieder zur Schule kommen, wenn sie beim Kinderarzt oder beim Hausarzt gewesen sind", erklärte der Bundesgesundheitsminister. Er glaube, dass man es den Eltern zutrauen könne, dass sie einen solchen Test zuverlässig und auch gut durchführen. Deswegen sei die Bundesregierung nach Beratungen im Gesundheitsausschuss von der ursprünglich geplanten Regelung abgerückt.

In den vergangenen Tagen hatte unter anderem der Berufsverband der Kinder‐ und Jugendärzte (BVKJ) die geplante Attestpflicht kritisiert. "Eine solche extreme Verschärfung der Rechtslage nach 30 Monaten Pandemie kann von keiner Seite ernsthaft gewünscht sein", sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach. Das geplante neue Infektionsschutzgesetz müsse in diesem Punkt, aber auch darüber hinaus "im Sinne der Rechte von Kindern und Jugendlichen grundlegend" überarbeitet werden.

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