Vor dem Termin

Booster-Impfung: Welche Dokumente muss ich mitbringen?

9.12.2021, 16:01 Uhr
So sieht das Zertifikat der Booster-Impfung in der CovPass-App aus.

© Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de, imago images/Eibner So sieht das Zertifikat der Booster-Impfung in der CovPass-App aus.

In Bayern kann man fünf Monate nach seiner letzten Corona-Impfung einen Booster erhalten - wenn man einen freien Termin in einem Impfzentrum oder bei einem Arzt ergattert. Nur mit dem gelben Impfheft sollte man dort aber nicht erscheinen. Wir sagen Ihnen, was Sie in jedem Fall mitnehmen sollten - und wie Sie den Ablauf vor Ort beschleunigen können.

Das sollten Sie zum Booster-Termin mitnehmen

Bringen Sie Ihren Personalausweis oder alternativ einen Reisepass mit. Damit hinterlegt der Arzt in seinem System, wer eine Booster-Impfung erhalten hat. Wichtig ist auch der Impfpass - als Nachweis dafür, dass man seine Erst- und Zweitimpfung bereits vor mindestens fünf Monaten erhalten hat, und um die Boosterimpfung einzutragen. Falls man seinen Impfpass verloren hat, kann man eine Ersatzbescheinigung erhalten. Wenn möglich, sollte man aber trotzdem Nachweise für die anderen beiden Impfungen mitbringen, zum Beispiel den erhaltenen Impfbogen.

Für den Impftermin braucht man eine FFP2-Maske, die in Bayern für die meisten Innenräume vorgeschrieben ist. Sinnvoll zur Abklärung können auch medizinische Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste sein, rät das bayerische Gesundheitsministerium.

Diese Dokumente können Sie sich bereits vorab ansehen

Wer sich möglichst gut vorbereiten will, kann sich bereits vor dem Impftermin das Aufklärungsmerkblatt zum Impfstoff durchlesen und sich Fragen notieren. Hier finden Sie das Aufklärungsmerkblatt für die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna. Zusätzlich gibt es wie bei den vorherigen Corona-Impfungen einen Einwilligungsbogen. Manche Praxen bitten darum, dass der Patient diesen Bogen ausgefüllt mitbringt, um den Prozess zu beschleunigen. Den Einwilligungsbogen können Sie hier abrufen.

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