Tolle Aktion

Hilflos am Straßenrand: Polizei rettet Rehkitz auf B4 bei Erlangen

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18.6.2022, 17:45 Uhr
Das Polizeipräsidium Mittelfranken berichtet auf seiner Facebook-Seite von dem geretteten Rehkitz. 

© Polizei Das Polizeipräsidium Mittelfranken berichtet auf seiner Facebook-Seite von dem geretteten Rehkitz. 

Der Polizei in Erlangen wurde am vergangenen Montag, 13. Juni 2022, ein Rehkitz gemeldet, das hilflos am Straßenrand der B4 sitzen soll. Tatsächlich fanden die Beamten dann im Bereich der Südspange das Rehkitz, hieß es aus dem Polizeipräsidium Mittelfranken auf Nachfrage.

Eine Streife brachte das junge Reh dann zur Dienststelle; dort betreuten Beamte das Tier, bis es einem Mitarbeiter der Aufzucht- und Schutzstation in Abensberg abholte. Es stellte sich dann heraus, dass das höchstens zehn Tage alte Kitz glücklicherweise unverletzt war. Durch das Einschreiten verhinderten die Beamten, dass das Kitz auf die B4 läuft und dort eventuell überfahren wird.

Bis Juli Brut- und Setzzeit der Wildtiere

In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium Mittelfranken auf seiner Facebook-Seite darauf hin, dass im im Zeitraum zwischen Mai und Juli in Bayern die sogenannte Brut- und Setzzeit der Wildtiere ist. In dieser Zeit bringen unter anderem Rehe ihre Kitze in hohen Gräsern und Wiesen zur Welt.

Deshalb sollte jede und jeder bitte folgendes berücksichtigen: Bei Ausflügen auf den offiziellen Wegen bleiben und keine Wiesen betreten, Hunde an der Leine führen, so dass sie ebenfalls nicht auf den Wiesen spielen und die "Kinderstube" der Wildtiere stören.

Was aber, wenn man ein vermeintlich hilfloses Rehkitz auffindet? Da besteht in der Regel meist kein Grund zur Sorge. Die Muttertiere der versteckten und geruchslosen Tiere befinden sich meist nie weit entfernt von ihren Kitzen.

Falls man doch ein verletztes Jungtier findet, soll man es direkt bei dem zuständigen Jäger/Jagdpächter oder der zuständigen Polizeidienststelle melden. Der Jäger oder die Polizei kümmern sich das um das verletzte Tier.

Zudem rät die Polizei: Unter keinen Umständen das Tier mitnehmen und selbstständig einer Hilfsorganisation bringen. Auch wenn man es gut meint und dem Tier helfen möchtet, begeht man damit eine Straftat. Und: Die Tiere auf keinen Fall anfassen.

"Das sind Sachen, die jeder beachten sollte", hieß es aus dem Präsidium weiter.


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