Mobilität

Beschwerden und Unfälle: Wie die Stadt Nürnberg der E-Scooter Herr werden will

Stefan Besner

Online-Redaktion

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8.7.2022, 09:23 Uhr
Die zahlreichen Beschwerden über E-Scooter haben die Stadt Nürnberg nun zu Restriktionen bewogen.

© Hauke-Christian Dittrich, dpa-tmn Die zahlreichen Beschwerden über E-Scooter haben die Stadt Nürnberg nun zu Restriktionen bewogen.

Sie stehen auf Gehwegen, vor Einfahrten, in Hauseingängen... Wohin man auch geht, man stolpert über die elektrischen Tretroller. Die zahlreichen Beschwerden sowie teils schwere Verkehrsunfälle, in die die umstrittenen Vehikel involviert waren, haben die Stadt Nürnberg nun zu Restriktionen bewogen. "E-Scooter ersetzen Fußwege, ÖPNV-Fahrten oder sind Freizeitvergnügen. Umso wichtiger ist ein Konzept, wie sich diese E-Scooter im Stadtraum unterbringen lassen", so Planungs- und Baureferent Daniel Ulrich in einer Presseerklärung der Stadt Nürnberg.

Feste Sammelplätze statt wildes Abstellen

Das neue Konzept sieht die Einrichtung stationsbasierter Sammelparkplätze im öffentlichen Raum an Stelle der bisherigen Praxis vor, den Roller einfach im dichten Innenstadtbereich stehen zu lassen. Zu diesem Zweck wurde das Nürnberger Stadtgebiet in drei Bereiche eingeteilt: Die Altstadt, das Gebiet innerhalb des Bundesstraßenrings inklusive der Weststadt sowie die Außenstadt. Für den Bereich der Altstadt und den Bereich innerhalb des Bundesstraßenrings ist die Einrichtung eines stationsbasierten Verleihsystems an ausgewiesenen Standorten vorgesehen. In den weniger dicht bebauten Gebieten der Außenstadt soll eine Kombination aus stationsbasiertem Verleihsystem an Standorten des ÖPNV sowie "free-floating", also das freie Abstellen, angeboten werden. Nutzer der E-Scooter-Verleihsysteme können voraussichtlich ab Frühjahr 2023 innerhalb der Altstadt und des Bundesstraßenrings die Fahrzeuge nur noch auf den dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen zurückgeben.

Weniger Anbieter und weniger Roller

Auch für die Verleihfirmen soll sich durch die neuen Regelungen einiges ändern. So soll die Anzahl der im Stadtgebiet zugelassenen E-Scooter künftig von der Gesamtzahl der Sammelparkplätze sowie deren Kapazitätsobergrenze abhängig gemacht werden. Zudem soll ab nächstem Jahr nur noch eine begrenzte Anzahl an Anbietern in Nürnberg auf dem Markt sein.

Besseres Miteinander für alle Verkehrsteilnehmer

Möglich gemacht wird das neue Konzept durch die Rechtsprechung, die das kommerzielle Nutzen des öffentlichen Raums, anders als die damalige Bundesgesetzgebung, als Sondernutzung sieht, somit können Kommunen selbst Regelungen erlassen. Ziel ist laut Ulrich "ein verträgliches Miteinander aller Verkehrsträger im beschränkt verfügbaren Verkehrsraum."