Nicht mehr für alle gratis

Neue Corona-Testverordnung: Wer kann noch kommunale Schnelltestzentren nutzen?

Claudia Ziob

Lokalredaktion Fürth

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30.6.2022, 13:10 Uhr
In den kommunalen Schnelltestzentren werden auch weiter ausschließlich Gratis-Schnelltests angeboten. Nicht mehr jeder aber hat Anspruch darauf.

© Hans-Joachim Winckler, NN In den kommunalen Schnelltestzentren werden auch weiter ausschließlich Gratis-Schnelltests angeboten. Nicht mehr jeder aber hat Anspruch darauf.

Für die kommunalen Schnelltestzentren, die im Auftrag von Städten und Landkreisen betrieben werden, geht es anders weiter als für die Apotheken und die Teststationen von privaten Anbietern.

Wie das Landratsamt Fürth auf Nachfrage mitteilt, bleiben die kommunalen Schnellteststellen in der Stadt und im Landkreis Fürth bis auf Weiteres bestehen, sie können allerdings - wie bisher - weiterhin nur kostenlose Abstriche anbieten. Das hat Folgen: Denn mit der neuen Corona-Testverordnung hat nicht mehr jeder einen Anspruch auf einen Gratis-Schnelltest. Das bedeutet: Es kann nicht mehr jede und jeder bei den kommunalen Schnellteststellen bedient werden.

Aufgrund der Änderung der Corona-Testverordnung können künftig folgende Personen in den kommunalen Schnelltestzentren kostenlos getestet werden:

- Menschen, die jünger sind als fünf Jahre (Nachweis durch Ausweisdokument)

- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können bzw. innerhalb der letzten drei Monate nicht geimpft werden konnten, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (Nachweis durch Ausweisdokument und personalisiertes ärztliches Attest)

- Pesonen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen teilnehmen oder teilgenommen haben (Nachweis durch Ausweisdokument und personalsiertem Teilnahmenachweis)

- Personen, die sich aufgrund einer nachwiesenen Infektion in Absonderung befinden (Nachweis über Ausweisdokument und postivem PCR-Test, der maximal 21 Tage alt ist oder Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts)

- Patienten oder Besucher in einem Krankenhaus, einer Pflege- bzw. Eingliederungshilfeeinrichtung (Nachweis durch Ausweisdokument und Glaubhaftmachung)

- Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX und deren Beschäftigte (Nachweis durch Ausweisdokument und Vorzeigen der Leistungsberechtigung)

- Pflegepersonen nach § 19 Abs. 1 SGB XI, pflegende Angehörige (Nachweis durch Ausweisdokument und Bestätigung der pflegebedürftigen Person sowie Nachweis, dass es sich bei dieser um eine pflegebedürftige Person handelt, z.B. durch Bescheinigung der Pflegeversicherung)

- Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben (Nachweis durch Ausweisdokument und Glaubhatftmachung z.B. durch Vorlage des Testergebnisses der infizierten Person mit Nachweis des gemeinsamen Wohnortes).

Wer nicht zu diesen Gruppen zählt und künftig einen Eigenanteil von 3 Euro leisten muss, wird gebeten, sich an private Test-Anbieter zu wenden. Dies gilt für
- Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung in einem Innenraum
- Menschen, die beabsichtigen, Angehörige oder andere Personen ab 60 Jahren oder mit einer Vorerkrankung zu kontaktieren, die ein hohes Risiko aufweisen, schwer an Covid-19 zu erkranken
- Personen, die ein erhöhtes Risiko nach der Corona-Warn-App haben.

Öffnungszeiten werden eingeschränkt

Mit den Änderung zum 1. Juli werden auch die Öffnungszeiten der kommunalen Schnelltestzentren in Stadt und Landkreis Fürth angepasst. Für die Schnelltests ist weiterhin keine Terminvereinbarung nötig. Die Nasenabstriche können ab einem Alter von einem Jahr durchgeführt werden.

Um den Ablauf zu beschleunigen, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich auf der Internetseite www.meintest.brk.de vorab zu registrieren und dabei einen persönlichen QR–Code für ihr Smartphone zu generieren. Dieser QR–Code ist bei allen kommunalen Testzentren der Stadt und des Landkreises Fürth gültig und kann dort zur Anmeldung vorgelegt werden. Das Ergebnis wird dann direkt aufs Handy übermittelt, so dass man die 15 Minuten nicht vor Ort abwarten muss.

BRK-Katastrophenschutzzentrum Fürth
Flugplatzstraße 30, 90768 Fürth
Dienstag und Donnerstag: 16 bis 20 Uhr
Samstag und Sonntag: 10 bis 14 Uhr

Schnelltestzentrum in Zirndorf
Langenzenner Straße, Ecke Siegelsdorfer Straße, 90513 Zirndorf
Die Teststation befindet sich am oberen Ende der Langenzenner Straße.
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Achtung: Am 01.07.2022 ist das Schnelltestzentrum geschlossen

Evangelisches Gemeindezentrum Großhabersdorf
Rothenburger Straße 1, 90613 Großhabersdorf
Sonntag: 10 bis 14 Uhr

Schnelltestzentrum Cadolzburg
Hindenburgstraße 14, 90556 Cadolzburg
Samstag: 10 bis 14 Uhr

BRK-Bereitschaft Stein
Hauptstraße 69a, 90547 Stein
Samstag und Sonntag: 10 bis 14 Uhr

Der Betrieb des PCR-Testzentrums in Atzenhof wird hingegen ab 1. Juli unverändert fortgeführt.

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