Einbruch im Urlaub

Bei der Hausratversicherung zählen Details

27.7.2022, 17:10 Uhr
Bei der Hausratversicherung zählen Details

© Christin Klose/dpa-tmn

Sind die Bewohner verreist und nicht Zuhause, haben Einbrecher es leichter, unbemerkt Gegenstände zu entwenden. Einbruchsdiebstahl ist grundsätzlich von der Hausratversicherung abgedeckt - die Police übernimmt den Wiederbeschaffungswert versicherter Sachen, erklärt der Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Doch es lohnt sich vor dem Urlaub, den Versicherungsschutz genauer zu kontrollieren. Denn die Versicherer unterscheiden zwischen Einbruchsdiebstahl und einfachen Diebstahl.

Zwar bieten viele Versicherer Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern, so der BdV. Ist dies aber nicht der Fall, besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz, wenn Diebe Gegenstände von der Terrasse entwenden - denn das wäre dann je kein Einbruchdiebstahl.

Die Hausratversicherung sollte beide Szenarien einschließen. Wer eine Police hat oder eine neue abschließen will, sollte also auf solche Details achten.