Gesetzliche Regelung

Rentner können zweimal von Energiepreispauschale profitieren

31.10.2022, 16:30 Uhr
Ruhestand oder Unruhestand? Wer trotz Renteneintritt weiter arbeitet, kann zweimal von der Energiepreispauschale profitieren.

© Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn Ruhestand oder Unruhestand? Wer trotz Renteneintritt weiter arbeitet, kann zweimal von der Energiepreispauschale profitieren.

Viele Beschäftigte dürften sich bereits über die 300 Euro Energiepreispauschale gefreut haben, die ihnen ihr Arbeitgeber ausbezahlt hat. Rentnerinnen und Rentnern wird diese staatliche Zuwendung erst im Dezember zuteil.

Was aber gilt für Ruheständler, die noch einer Beschäftigung nachgehen und somit schon eine Energiepreispauschale bekommen haben?

Sie haben nach den gesetzlichen Regelungen trotzdem Anspruch auf die zweite Pauschale, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit. Es handele sich hierbei nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.

Kein Antrag nötig

Bei der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner handelt es sich um eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die als Einmalzahlung überwiesen wird. Geplant ist die Auszahlung spätestens bis zum 15. Dezember 2022.

Das Geld wird im Auftrag des Bundes über den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig.