Nach Rechtsstreit

Von 800 auf 115.000 Euro: Frau bekommt enorme Kaution für Mietwohnung zurück

29.7.2022, 17:04 Uhr
Eine Frau hatte gegen ein Immobilienunternehmen Klage eingereicht und forderte 115.000 statt 400 Euro Mietkaution zurück.

© DOC RABE Media/Sohn Finanzberatung/obs Eine Frau hatte gegen ein Immobilienunternehmen Klage eingereicht und forderte 115.000 statt 400 Euro Mietkaution zurück.

In einem Streit um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietkaution muss eine Wohnungsgesellschaft laut einem Kölner Gerichtsurteil die Kaution in Form von Aktien herausgeben.

In dem vom Amtsgericht Köln entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.

Geklagt hatte eine Frau, deren inzwischen gestorbene Eltern die Kaution hinterlegt hatten. Der Klägerin stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe der Mietsicherheit in Form von Aktien zu, teilte das Amtsgericht am Dienstag mit (Az. 203 C 199/21 vom 19.7.2022). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wohnungsgesellschaft kann Berufung zum Landgericht einlegen. Um welches Unternehmen es sich handelt, teilte das Gericht nicht mit.

Wahlrecht der Wohnungsgesellschaft unwirksam

Wie der Merkur berichtet, war es dem Immobilienunternehmen laut Mietvertrag erlaubt, das Geld in Aktien anzulegen. Ein Wahlrecht, ob dann der Aktienwert oder der Nominalbetrag von 800 Mark auszuzahlen sei, erklärte das Amtsgericht Köln als unwirksam. "Laut Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches stünden die Erträge aus der Mietsicherheit unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zu", schreibt der Merkur weiter. Dies beinhalte auch Kursgewinne.

Das Mietverhältnis endete Mitte 2018. Als die Klägerin die Aktien haben wollte, lehnte die Wohnungsgesellschaft dies ab. Sie berief sich auf den Mietvertrag und zahlte stattdessen 409,03 Euro, was den ursprünglich 800 Mark entsprach. Daraufhin klagte die Frau auf Herausgabe der Aktien.