Erkrankung oder falsch-positiv?

Corona-Test ist positiv: Muss ich das melden?

Simone Madre

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21.10.2022, 09:39 Uhr
Der Schnelltest ist positiv - was dann?

© IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON Der Schnelltest ist positiv - was dann?

Nach einem lockeren Sommer gibt es im Herbst wieder mehr Corona-Infektionen - gleichzeitig ist auch Erkältungssaison. Doch was ist zu tun, wenn der Test zuhause oder der Schnelltest bei einer Teststelle positiv ausfällt? Das erklären wir hier für das Bundesland Bayern.

Positiver Schnelltest: Was ist zu tun?

Wurde der Schnelltest von einer hierfür geschulten Person zum Beispiel an einer Teststelle durchgeführt, muss man sich bei einem positiven Testergebnis direkt in Isolation begeben. Das regelt in Bayern die Allgemeinverfügung Isolation.

Ein positives Schnelltestergebnis muss man nicht dem Gesundheitsamt melden, das übernimmt die Teststelle. Das Gesundheitsministerium rät dazu, nur Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen, wenn es nötig sei - beispielsweise wenn man weitere Fragen hat.

Zusätzlich kann man einen PCR-Test machen lassen, um die Infektion sicher bestimmen zu können. Ein PCR-Test ist meist kostenpflichtig. Wird der Test jedoch von einem Arzt angeordnet, weil man Symptome hat, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Bei den städtischen Testzentren haben folgende Personengruppen ebenso die Möglichkeit zu einem kostenlosen Nukleinsäuretest:

- Personen mit einem positiven Schnelltest oder Selbsttest
- Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen benannt wurden
- Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben

Ein strikter Anspruch auf den kostenlosen PCR-Test besteht aber nicht. Ob die Teststelle bei einem Infektionsverdacht einen Schnelltest oder PCR-Test durchführt, entscheidet sie selbst.

Wann die Isolation wieder endet, lesen Sie hier.

Positiver Selbsttest: Was ist hier zu tun?

Selbsttests werden in der Allgemeinverfügung nicht behandelt. Zu diesem Thema gibt das bayerische Gesundheitsministerium aber Empfehlungen. Man solle sich unverzüglich isolieren und einen Test bei einer zertifizierten Teststelle ausmachen. Es gibt aber keine Verpflichtung zur Isolation oder dazu, den Test zu melden.

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