Wichtige Info für Reisende

Impfzertifikat abgelaufen: Was Urlauber jetzt beachten müssen

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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14.6.2022, 15:41 Uhr
Zeigt die Corona-Warn-App an, dass das Impfzertifikat abgelaufen ist, können Sie Ruhe bewahren. Es muss lediglich ein Update installiert werden.

© Catherine Waibel/dpa-tmn Zeigt die Corona-Warn-App an, dass das Impfzertifikat abgelaufen ist, können Sie Ruhe bewahren. Es muss lediglich ein Update installiert werden.

Während die Einträge im Impfpass für immer ihre Gültigkeit behalten, haben digitale Impfzertifikate ein Ablaufdatum. Dieses liegt genau ein Jahr nach der erfolgten Corona-Impfung. Wer beispielsweise am 10. Juni 2021 geimpft wurde, bei dem wird am 10. Juni 2022 in der App angezeigt, dass das Zertifikat abgelaufen ist.

Impfzertifikat in Corona-App abgelaufen: Was tun?

Bei dieser Frist handelt es sich allerdings nur um ein technisches Ablaufdatum. Die Impfung ist weiterhin gültig. Die Corona-Warn-App und die Cov-Pass-App sind so programmiert, dass sie Geimpfte 28 Tage vor dem Ablaufdatum informieren. Diese müssen sich dann um eine Erneuerung des Zertifikats kümmern.

Was ist zu tun, wenn die App meldet, dass das digitale Impfzertifikat in 28 Tagen nicht mehr gültig ist? Wichtig zu wissen: Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) ist es die technische Gültigkeit, die nach 365 Tagen ausläuft. Fällig ist dann keine neue Impfung, sondern ein neues Zertifikat.

Das kann man sich mittlerweile mit wenigen Handgriffen in der jeweiligen App ausstellen lassen. Bei der Corona-Warn-App steht diese Funktion mit dem Update auf die Version 2.23 zur Verfügung. Auf die allzu lange Bank sollte man das Verlängern des Zertifikates aber nicht schieben. Nach Angaben der Bundesregierung bleiben nach dessen Ablauf 90 Tage Zeit, um es sich in der Corona-Warn-App neu ausstellen zu lassen.

Auch in der CovPass-App ist es nun mit dem Update auf die Version 1.26 möglich, Covid-Impfzertifikate selbst zu verlängern. Da das Update nach Informationen des RKI jedoch nicht bei allen Nutzerinnen und Nutzern gleichzeitig ausgerollt wird, dauert es womöglich noch ein paar Tage, bis die Funktion allen zur Verfügung steht.

Zudem tritt ab dem 1. Oktober 2022 eine neue Regelung zum Impfstatus in Deutschland in Kraft. Bislang galten Personen mit doppeltem Impfschutz als vollständig geimpft. Dies ist ab Oktober nicht mehr der Fall. Laut Infektionsschutzgesetz gelten dann nur noch Menschen mit drei Corona-Impfungen als vollständig geimpft. Wer keinen "Booster" hat, verliert diesen Status. Auch Reisende ohne Auffrischimpfung bei der Einreise in andere EU-Länder werden dann als Ungeimpfte eingestuft.

Eine vierte Impfung gegen das Virus empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) derzeit nur Menschen aus bestimmten Risikogruppen, unter anderem über 70-Jährigen, Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Wer noch keine dritte Impfung erhalten hat, sollte diese noch bis 1. Oktober 2022 nachholen, um seinen Impfstatus nicht zu verlieren.

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