Alter Lappen adé

Das gilt beim Führerscheinumtausch

17.1.2022, 17:07 Uhr
Ein "rosa Führerschein", ein Autoschlüssel, eine Geldbörse und ein Fahrzeugschein liegen auf dem Tisch.

© Andreas Arnold, dpa Ein "rosa Führerschein", ein Autoschlüssel, eine Geldbörse und ein Fahrzeugschein liegen auf dem Tisch.

Wann ist meiner dran? Wie geht der Umtausch und was passiert, wenn ich wegen Corona nicht so schnell einen Termin auf dem Amt bekomme? Der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC klären wichtige Fragen:

Welche Führerscheine müssen überhaupt getauscht werden?

Jeder Führerschein für Pkw und Motorrad, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis zu bestimmten Fristen getauscht werden.

Es geht um alle Papier-Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Das können graue, rosafarbene oder DDR-Führerscheine sein. Betroffen sind laut ADAC zudem solche Scheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 im Scheckkartenformat ausgeben wurden. Entscheidend ist immer das Datum der Ausstellung im Dokument.

Damit der Umtausch der rund 43 Millionen alten Scheine logistisch besser zu handhaben ist, verlaufen die Umtauschfristen in Wellen.

Welche Fristen gelten - wann bin ich dran?

Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Für Führerscheine aus Papier, also einen graue, rosafarbene oder Dokumente aus der DDR, ist das Geburtsjahr des Inhabers relevant. Diese Scheine wurden vor dem ersten Januar 1999 ausgestellt. Wer ein bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich nach dem Ausstellungsdatum richten.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen - unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.

Fristen für Führerscheine vor dem 1. Januar 1999 (grau, rosa, DDR):

Geburtsjahr Frist:
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022 (soll auf 19. Juli 2022 verlängert werden)
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Fristen für Führerscheine vom 1. Januar 1999 einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):

Ausstellungsdatum: Frist
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Muss ich die Fristen einhalten?

Ja, der Umtausch ist verpflichtend. Die Ablaufdaten beziehen sich aber stets auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis - die bleibt auch nach der Frist bestehen. Allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit, so der ADAC. Die wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Auch wer im Ausland mit dem abgelaufenen Schein unterwegs ist, kann Probleme bekommen. Wer dagegen ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat.

Allerdings: Aufgrund von Corona kann es schwierig sein, auf dem Amt einen Termin für den Umtausch zu bekommen. Die erste Frist vom 19. Januar 2022 soll um ein halbes Jahr verlängert werden. Bis das rechtskräftig ist, wurde entschieden, dass bis zum 19. Juli dieses Jahres kein Bußgeld bei betroffenen Scheinen fällig wird.

Wo tauscht man den Führerschein um?

In der Regel lässt sich der Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Das kann je nach Wohnort auch das Bürgeramt sein, so der ACE. In der Coronapandemie kann es dort aber zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen.

Wird eine neue Prüfung fällig?

Der Umtausch für Auto- und Motorradführerscheine erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Allerdings kann die Behörde, etwa bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken, im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben.

Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das sei aber unabhängig vom Umtausch.

Welche Dokumente muss ich parat haben?

Neben dem alten Original-Führerschein ist auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein biometrisches Passfoto nötig. Tipp: Beim Foto vorab klären, in welcher Form es vorliegen muss oder ob es auch vor Ort gemacht werden kann.

Gegebenenfalls kann auch eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig sein, so die Autoclubs. Es handelt sich dabei um einen Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Das gilt für Scheine aus Papier, die vor 1999 nicht von der Behörde ausgestellt wurden, an der nun ein Umtausch erfolgen soll - also etwa nach einem Umzug.

In der Regel könne dieser Antrag online gestellt werden, so der ACE. Üblicherweise wird der Auszug dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt, die den Umtausch vornimmt.

Was kostet der Umtausch?

Die Kosten für den neuen EU-Führerschein betragen rund 25 Euro zuzüglich Kosten wie etwa für das Passbild.

Kann ich meinen alten Führerschein behalten?

Wer sein altes Dokument aus nostalgischen Gründen nach dem Umtausch behalten will, kann das tun. Allerdings wird es etwa durch eine Stanzung entwertet, sodass eine Nutzung ausgeschlossen ist.

Wie lange ist der Führerschein gültig?

Alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente haben ein Ablaufdatum und müssen nach jeweils 15 Jahren erneuert werden. Das diene der Fälschungssicherheit, so der ADAC.