Stichtag 30. November

Kfz-Versicherung: Noch ist Zeit zum Wechseln

15.11.2021, 13:40 Uhr
Kfz-Versicherung: Noch ist Zeit zum Wechseln

© HUK-Coburg

Stichtag 30. November: Warum eigentlich?

Weil für die meisten Kfz-Versicherungsverträge das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Rechnet man die einmonatige Kündigungsfrist zurück, ergibt sich der 30. November als Stichtag.

Warum kann der Wechsel 2021 besonders lohnen?

Der Pandemie wegen. Sie hatte rückläufige Fahrleistungen zur Folge. Viele Arbeitnehmer haben im Home Office gearbeitet oder tun das noch, andere waren in Kurzarbeit. Auch Ausflüge und Urlaubsfahrten fanden während des Corona-Lockdowns kaum mehr statt. Dadurch kam es zu weniger Unfällen, besonders auf den Autobahnen: Wie das Statistische Bundesamt meldet, waren auf den Schnellstraßen von März bis Juni 2020 rund 40 Prozent weniger Crashs mit Personenschaden zu verzeichnen. Die geringere Schadenhäufigkeit führt zu niedrigeren Tarifen. "Vieles deutet darauf hin, dass wir jetzt eine verzögerte Corona-Entlastung erleben", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer des Vergleichsportals Verivox.

Wie finde ich eine neue Kfz-Versicherung?

Der bequemste Weg führt über Vergleichsportale wie Verivox, Check24, finanzcheck oder FinanceScout. Dennoch ist Vorsicht geboten. Die dort aufgeführten Angebote sind mitunter abgespeckt, nicht jeder Versicherungsrechner geht objektiv vor, und manche Assekuranzen - wie etwa die HUK-Coburg - lassen sich gar nicht erst listen. Sinnvoll ist es daher, mindestens zwei verschiedene Portale aufzusuchen. Und das Angebot direkt bei der betreffenden Versicherung - online oder im persönlichen Gespräch mit einem Berater - gegenzuchecken.

Weil die Kfz-Versicherer um den wichtigen Stichtag wissen, werben sie gerade jetzt mit besonders günstigen Offerten um Neukunden. "Die Anbieter liefern sich einen verschärften Wettbewerb", sagt Verivox-Chef Wolfgang Schütz. Es lohnt sich vor diesem Hintergrund, auch bei der aktuellen Assekuranz nachzufragen, ob sich der Vertrag auf attraktivere Konditionen umstellen lässt.

Worauf muss ich achten?

Beispielsweise auf die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht. Sie sollte über das gesetzliche Mindestmaß von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden hinausgehen und 100 Millionen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall leisten, wie die HUK-Coburg-Versicherung empfiehlt. Zudem gilt es den Einwand der groben Fahrlässigkeit auszuschließen. Die sogenannte Mallorca-Police wiederum zahlt auch bei Mietwagen-Unfällen im Ausland. Bei Zusammenstößen mit Tieren ist es sinnvoll, wenn "Tiere aller Art" in der Police stehen. Und schließlich sollte nicht nur Marder-, sondern Tierbiss im Allgemeinen versichert sein, wobei außerdem darauf zu achten ist, dass Folgeschäden inkludiert sind.

Besitzer von Neuwagen und jungen Gebrauchten tun gut daran, an eine Neupreis- beziehungsweise -Kaufwertentschädigung zu denken. Und wer ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybriden fährt, sollte einen reparaturbedürftigen Akku ohne altersbedingte Abzüge ersetzt bekommen.

Wo und wie kann ich sparen?

Hier gibt es etliche Ansätze. Rabatte gibt es etwa für Fahrzeuge, die in einer Garage abgestellt werden und/oder deren Besitzer Wohneigentum vorweisen kann. Auch das Nutzerprofil spielt eine Rolle. Günstiger kommt in aller Regel davon, wer das Auto nur privat und nicht beruflich bewegt. Ebenso relevant kann das Alter des Fahrzeugs und auch das des Versicherungsnehmers sein. Für junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren wird es zumeist am teuersten, auch Senioren müssen oft mit höheren Tarifen rechnen.

Während Ehepartner normalerweise kostenlos mitversichert sind, lassen weitere Zusatzfahrer den Beitrag schon mal steigen. Weil dies wiederum in besonderem Maße für junge Fahrer gilt, lohnt es sich womöglich, nicht mehr im Elternhaus wohnende Kinder aus dem Vertrag zu streichen. Sollte ein Zusatzfahrer das Auto nur gelegentlich benötigen, kann für eine oder mehrere Tage eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Einfluss auf die Kosten hat zudem die Jahresfahrleistung - je niedriger, desto besser. "Autofahrer sind dazu verpflichtet, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert", warnt in diesem Zusammenhang die ARAG-Versicherung. Daraus resultierende Beitragserstattungen beziehungsweise Aufschläge würden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet.

Sparen lässt es sich außerdem, wenn der Jahresbeitrag komplett und nicht in viertel- oder halbjährlichen Raten beglichen wird. Viele Versicherungen bieten für Elektroautos Nachlässe an, die HUK-Coburg beispielsweise gewährt zehn Prozent Rabatt. Günstiger wird es auch, wenn der Versicherer die Reparaturwerkstatt aussuchen darf. Und wenn man sich auf einen sogenannten Telematik-Tarif einlässt, bei dem die Versicherung allerdings das Fahrverhalten aufzeichnet und bewertet. Ist es defensiv und vorausschauend, wird es belohnt, falls nicht, drohen Aufschläge.

Kündigung: Das ist zu beachten

Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Versicherung eingegangen sein, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Nicht der Post-, sondern der Eingangsstempel ist ausschlaggebend. Mustervorlagen für das Kündigungsschreiben gibt es im Internet. Oft bietet die neue Assekuranz einen kostenlosen Wechselservice an und erledigt alles Notwendige. Wichtig: Bevor die alte Versicherung gekündigt wird, sollte der neue Vertrag abgeschlossen und bestätigt sein. Denn Teil- und Vollkaskoverträge können auch abgelehnt werden.

Stichtag verpasst: Und jetzt?

In diesem Fall verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Es gibt aber auch ein Sonderkündigungsrecht - es greift zum Beispiel dann, wenn eine Beitragserhöhung ohne den Hintergrund eines Umzugs oder Schadenfalls erhoben wird.

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