Rückschaupflicht

Motorrad überholt Kolonne: Wer haftet bei Unfall?

28.7.2022, 13:40 Uhr
Motorrad überholt Kolonne: Wer haftet bei Unfall?

© Judith Michaelis/dpa-tmn

Wer zum Abbiegen ansetzt, muss sicher sein, dass dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Kommt es durch Vernachlässigen der Rückschaupflicht zu einem Unfall mit einem Überholenden, muss der Abbiegende überwiegend haften. Das veranschaulicht ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 118/21), auf das der ADAC hinweist.

Ein Motorradfahrer war auf einer geraden und gut einsehbaren Bundesstraße unterwegs. Vor ihm befand sich eine Kolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hatte. Der Biker entschloss sich, etwa neun bis zehn Fahrzeuge zu überholen.

Linksabbieger ohne Schulterblick

Während des Überholens setzte ein weiter vorn Fahrender ohne Schulterblick zum Abbiegen nach links an, übersah das von hinten nahende Motorrad und stieß mit diesem zusammen. Im Nachgang forderten beide von der jeweils anderen Partei Schadenersatz.

Der Linksabbieger war der Meinung, dass der Motorradfahrer bei so einer langen Kolonne nicht hätte überholen dürfen und sah darin eine unklare Verkehrslage. Der Biker wiederum wertete das Abbiegen ohne Schulterblick als entscheidende Ursache für den Unfall. Die Sache ging vor Gericht.

Eine Partei muss überwiegend haften

Das Gericht sah die Hauptschuld beim Abbiegenden. Der Motorradfahrer hätte auf der geraden, gut einsehbaren Strecke beim Überholvorgang gut erkannt werden können. Unklar wäre die Verkehrslage nur gewesen, wenn nicht verlässlich zu beurteilen gewesen wäre, was Vorausfahrende tun würden. Zumal der Motorradfahrer schon beim Überholen war, als sich der Autofahrer zum Abbiegen entschloss und den Blinker setzte.

Nicht der Rückschaupflicht nachgekommen zu sein, wog in den Augen des Gerichts so schwer, dass der Autofahrer zu 75 Prozent haften musste. Er hatte demnach damit rechnen müssen, dass sich bei so einer langen Kolonne schon jemand von hinten näherte. Die 25 Prozent für den Biker resultierten aus der Betriebsgefahr des Motorrades.