Die Regeln im Überblick

Neuer Bußgeldkatalog: Diese Strafen greifen ab heute

9.11.2021, 09:33 Uhr
Neuer Bußgeldkatalog: Diese Strafen greifen ab heute

© glp/Coduka

Vor allem Raser und Falschparker müssen nun mit strengeren Strafen rechnen. Eigentlich sollte der neue Bußgeldkatalog bereits im April 2020 umgesetzt werden. Doch die erste Version der Novelle musste wegen eines Formfehlers zurückgezogen werden. Am 8. Oktober hat der Bundesrat nun dem modifizierten Regelwerk zugestimmt, ab 9. November besitzt es offiziell Gültigkeit.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr setzt es dann höhere Bußgelder – und man sammelt leichter Punkte. Was Fahrverbote betrifft, kommt es indes nicht so hart, wie es viele Auto- und Motorradfahrer befürchtet haben: Ab 21 oder 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung für einen Monat auf den Führerschein verzichten zu müssen, das steht nun nicht im Raum.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Geschwindigkeitsverstöße gehen ins Geld

Wer Tempolimits missachtet, muss mit höheren Geldstrafen rechnen. Ein paar Beispiele: Innerorts bis 10 km/h zu schnell zu fahren, kostet jetzt 30 statt 15 Euro. Ab 21 km/h "drüber" erhöht sich das Bußgeld auf 115 Euro und es gibt einen Punkt aufs Flensburg-Konto. Die höchste Strafe droht Rasern, die das erlaubte Limit innerhalb geschlossener Ortsfahrten um 70 km/h überschreiten: Drei Monate Fahrverbot, zwei Flensburg-Punkte und 800 Euro Bußgeld. Temposünden außerorts werden ähnlich geahndet, nur die Bußgelder fallen nicht ganz so hoch aus.

Falschparken ist kein Kavaliersdelikt

Ja – es gibt lässliche Parksünden. Andere aber gefährden beispielsweise Fußgänger und Radfahrer. Für diese Fälle sieht der neue Bußgeldkatalog verschärfte Sanktionen vor, die bis hin zu Flensburg-Punkten reichen.

Wer verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parkt, unerlaubt auf Schutzstreifen hält oder in zweiter Reihe parkt und hält, muss mit bis zu 110 Euro Bußgeld rechnen. Die unerlaubte Nutzung eines Schwerbehinderten-Parkplatzes kostet nunmehr 55 Euro statt, wie bislang, 35 Euro. Gleiches gilt für die nicht berechtigte Inanspruchnahme eines Parkplatzes, der für Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge vorgesehen ist. Und das Auto an unübersichtlichen Stellen wie einer scharfen Kurve zu parken, wird mit 35 Euro (bislang 15 Euro) belegt.

Bei schweren Verstößen gibt es zusätzlich einen Punkt. Immer dann also, "wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder das Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt", wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) erklärt.

Rettungsgasse: Null Toleranz

Wie wichtig die Rettungsgasse ist, um Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein zügiges Durchkommen zur Unfallstelle zu ermöglichen – das sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Und doch gibt es immer noch Auto- oder Motorradfahrer, die es versäumen, eine solche Rettungsgasse zu bilden oder, schlimmer noch, sie unverfroren selbst befahren. Beides schlägt nunmehr mit 200 bis 320 Euro Bußgeld, einem einmonatigen Fahrverbot sowie zwei Flensburg-Punkten zu Buche.

Mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Dass man beim Überholen von Radfahrern ein "ausreichender Abstand" einzuhalten ist, hat die Straßenverkehrsordnung (StVO) schon bislang vorgeschrieben. Nun formuliert sie das genauer: Innerorts muss 1,5 Meter auf Abstand gegangen werden, außerorts 2 Meter.

Ebenfalls dem Schutz von Radfahrern – aber auch von Fußgängern – dient eine neue Regelung, die Lkws mit mehr als 3,5 Tonnen vorschreibt, dass sie beim innerörtlichen Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit vorlegen. Verstöße werden mit 70 Euro und einem Flensburg-Punkt belegt.

Auch die sogenannten "Dooring"-Unfälle sollen künftig besser vermieden werden: Wer gedankenlos die Autotür öffnet und so einen herannahenden Fahrradfahrer gefährdet, zahlt dafür 40 (bislang 20) Euro. Und das Abbiegen ohne Schulterblick und mit Radler-Gefährdung kann auf 140 Euro in Verbindung mit einem einmonatigen Fahrverbot kommen.

Andererseits müssen auch Radfahrer mit höheren Strafen rechnen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten: Das unerlaubte Benutzen von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge – wozu auch Fahrräder zählen – kostet bis zu 100 Euro.

Neue Regeln für Lastenfahrräder

Cargobikes dürfen künftig auch Jugendliche und Erwachsene als Mitfahrer akzeptieren, bislang war diese Rolle nur Kindern bis zu einem Alter von sieben Jahren zugestanden. Zudem bekommen Lastenfahrräder ein eigenes Symbol – beispielsweise für Schilder, die spezielle Cargobike-Parkplätze kennzeichnen.

Auto-Posing kostet dreistellig

Was Auto-Posing ist, erklärt das Bundesverkehrsministerium so: "Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren". Belegt wird solche Angeberei mit nunmehr 100 statt, wie bislang, 20 Euro.

Dieser Artikel wurde am 9. November aktualisiert.

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