Schild mit Sparpotenzial

Saisonkennzeichen: Die wichtigsten Infos

1.3.2023, 11:50 Uhr
Dieses Saisonkennzeichen gilt vom 1. März (03) bis zum 31. Oktober (10).

© auto medien portal/ADAC/Joachim Flügel Dieses Saisonkennzeichen gilt vom 1. März (03) bis zum 31. Oktober (10).

Seit dem 1. März 1997 gibt es in Deutschland das sogenannte Saisonkennzeichen. Und es ist zum vollen Erfolg geworden: Nach Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) waren am 1. Januar 2022 insgesamt 2,56 Millionen Kraftfahrzeuge und Kfz-Anhänger mit Saisonkennzeichen im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert, Tendenz steigend.

Nur anteilige Kosten

Dass dieses spezielle Nummernschild so gut bei Auto- und Motorradfahrern ankommt, nimmt nicht wunder. Denn im Vergleich zu einer ganzjährigen Zulassung müssen Kfz-Steuern und -Versicherungsbeiträge nur anteilig bezahlt werden. Eine Modellrechnung des Vergleichsportals Verivox hat beispielsweise ergeben, dass ein 40-jähriger Alleinfahrer aus München bei einer achtmonatigen Zulassung seines Mazda MX-5 1.5 Cabriolets 38 Prozent beziehungsweise 161 Euro an Versicherungsbeiträgen sparen kann. Im Falle eines Motorrads Typ BMW R 1250 GS wären es 30 Prozent respektive 134 Euro.

„Für Zweitfahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder auch Wohnwägen sind Saisonkennzeichen die ideale Wahl“, sagt Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz. Während der unwirtlichen Wintermonate, die – Stichwort Caravan – zudem außerhalb der Reisezeit liegen, werden Fahrzeuge dieser Art ohnehin ungern bewegt und können somit gut eine Zulassungspause einlegen. Theoretisch wäre es auch möglich, im Herbst eine Ab- und im Frühjahr die Wiederanmeldung vorzunehmen. Das aber würde erstens einen Gang zur Zulassungsstelle erfordern und zweitens wiederum Gebühren kosten.

Dauer frei wählbar

Die Gültigkeitsdauer des Saisonkennzeichens können Fahrzeughalter weitestgehend frei wählen. Sie muss mindestens zwei Monate betragen, maximal sind elf volle Monate möglich. Um in die nächste (und bessere) Stufe des Schadenfreiheitsrabatts befördert zu werden, braucht es allerdings eine jährliche Mindestzulassungsdauer von sechs Monaten. Soll der zuerst gewählte Zeitraum später geändert werden, ist – kostenpflichtig - ein neues Kennzeichen erforderlich.

Ablesen lässt sich die Dauer der Zulassung im rechten Bereich des Nummernschilds. Die obere Zahl sagt, in welchem Monat der Betriebszeitraum beginnt, die untere nennt dessen Ende. 03 und 11 bedeutet also 1. März bis 30. November.

Trotzdem versichert

Während der Pause bleibt das Fahrzeug übrigens nicht ohne Versicherungsschutz. In der Kfz-Haftpflicht und in der Teilkasko gilt eine beitragsfreie Ruheversicherung. Sie kann beispielsweise dann wichtig werden, wenn auslaufendes Öl Schaden anrichtet oder das Fahrzeug selbst Blessuren abbekommt, etwa durch Hagel, herabfallende Äste oder Marderbiss. Damit die Ruheversicherung tatsächlich greift, darf das Auto, Motorrad oder Wohnmobil allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken, sondern muss auf Privatgrund stehen, der in aller Regel geschützt (umfriedet) zu sein hat. Nicht erlaubt ist es zudem, das Fahrzeug außerhalb der Gültigkeit seines Saisonkennzeichens zu fahren.

Am häufigsten wurde das Saisonkennzeichen laut KBA zuletzt von Motorrädern (53 Prozent) getragen, gefolgt von Pkws (39,5 Prozent), wobei 60 Prozent auf Cabrios oder Wohnmobile entfielen. Der bevorzugte Zeitraum belief sich auf sieben Monate.

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