30 weitere Länder auf der Liste

Österreich ist jetzt Hochrisikogebiet: Das müssen Skifahrer und Familien jetzt wissen

18.1.2022, 20:26 Uhr
Besonders für Familien mit ungeimpften Kindern dürfte der Skiausflug nach Österreich nicht mehr attraktiv sein. (Symbolfoto aus dem Jahr 2018)

© Matthias Niese Besonders für Familien mit ungeimpften Kindern dürfte der Skiausflug nach Österreich nicht mehr attraktiv sein. (Symbolfoto aus dem Jahr 2018)

Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht doppelt geimpft, geboostert oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich mit einem negativen Test davon befreien.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch. Betroffen von der neuen Regelung dürften somit vor allem Familien sein, deren Kinder noch nicht geimpft sind. Für sie wird selbst eine Tagesskifahrt in das Nachbarland durch die Quarantänezeit erschwert.

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Diese vier Gemeinden sind von der Regelung ausgenommen

Die Hochstufung wegen hoher Corona-Zahlen betrifft fast ganz Österreich, wie das Robert Koch-Institut am Freitag mitteilte. Ausgenommen sind die grenznahen Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Damit stehen nun alle neun Nachbarländer Deutschlands auf der Risikoliste. Dänemark, Polen, Tschechien, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind schon seit längerem als Hochrisikogebiete ausgewiesen.

Weitere 30 Länder auf der Risikoliste

Neben Österreich stehen seit Sonntag mehr als 30 andere Länder auf der Risikoliste, viele davon in Afrika und in der Karibik. Insgesamt werden dort nun fast 140 der rund 200 Länder auf der Welt aufgeführt. Von der Liste gestrichen wurde diesmal kein Land.

Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet verbunden ist neben strikten Quarantäne-Auflagen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

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