Hochrisikogebiet: Südtirol ja, Österreich nein

Skifahren in Österreich klappt doch für Familien mit ungeimpften Kindern

30.12.2021, 12:18 Uhr
Jetzt klappt´s also doch mit dem Familienskiurlaub in Österreich! Hier in der Tiroler Wildschönau.

© Matthias Niese Jetzt klappt´s also doch mit dem Familienskiurlaub in Österreich! Hier in der Tiroler Wildschönau.

Noch Ende November lag die 7-Tage-Inzidenz in Österreich bei über 1000, inzwischen liegt sie dank Impfturbo bei 171 (Stand 30.12.), also sogar niedriger als in Deutschland (207). Seit Montag, 20. Dezember gelten zudem vor dem Hintergrund der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante neue Regeln für die Einreise nach Österreich. Südtirol und Italien hingegen sind plötzlich doch wieder Hochrisikogebiete - mit Folgen.

Skiurlaub in Österreich oder Südtirol - beides ist derzeit möglich, denn die Länder sind keine Hochrisikogebiete. 

Skiurlaub in Österreich oder Südtirol - beides ist derzeit möglich, denn die Länder sind keine Hochrisikogebiete.  © Matthias Niese

Für die Einreise nach Österreich ist ein 2-G-Nachweis erforderlich und zusätzlich ein aktueller PCR-Test oder eine Booster-Impfung. Und endlich wurde das Land von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen - was für viele Familien eine Erlösung bedeutet, die bis zuletzt darauf gehofft hatten, dass das Land doch noch ohne anschließende Quarantäne bereist werden kann. Bislang mussten ungeimpfte Kinder und Erwachsene nach Rückkehr in Quarantäne - womit die Eltern am Ende der Ferien die Schulpflicht verletzt hätten, wenn sie sehenden Auges in ein Hochrisikoland des RKI fahren. Das tun sie nun in Südtirol, das zum 1.1. Hochrisikogebiet ist.

Diese Ausnahmen gelten in Österreich für Kinder

Kinder unter 12 Jahren benötigen trotz allem laut der offiziellen Seite austria.info keinen 2-G-Nachweis und keinen PCR-Test. Ausnahmen gelten auch für Kinder im schulpflichtigen Alter, sie können mit einem negativen PCR-Test einreisen. Gültig ist auch ein Nachweis aus dem sogenannten „Ninja-Pass“ bzw. „Holiday-Ninja-Pass“, Details dazu im Link. Der gilt auch für ausländische Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die nach dem 31. August 2006 geboren sind. Kinder und Jugendliche, die nicht unter diese Regelung fallen, benötigen einen 2-G-Nachweis sowie einen negativen PCR-Test oder eine Booster-Impfung.

Nun wurde Österreich also doch noch vor Beginn der Winterferien von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen. Dennoch haben viele voller Sorge nach Alternativen in anderen alpinen Ländern gesucht, die nicht wie auch die Schweiz ebenfalls Hochrisikogebiet sind. Viele wurden in Südtirol fündig, das nach wie vor auch bereist werden kann - doch nun ist Italien plötzlich doch Hochrisikoland.

Italien und somit auch Südtirol Hochrisikogebiet

Dort steigen die Inzidenzwerte wieder stark an. In Südtirol lag die 7-Tage Inzidenz am 30.12. bei 440, in Italien insgesamt bei 632. Das gesamte Land ist nun aus Sicht Deutschlands Hochrisikogebiet und könnte orangene Zone werden, was faktisch 2G bedeuten würde. Das Oberste Gesundheitsinstitut Italiens (ISS) schätzt laut einer vorläufigen Untersuchung, dass der Anteil der Omikron-Variante in Italien mindestens 30 Prozent aller Fälle ausmacht.

Skifahren in Italien ab 10. Januar nur noch unter 2G

Noch im Sommer gab es in Südtirol auch für Touristen kostenlose Corona-Schnelltests. Die gibt es diesen Winter nicht mehr. Einheimische und Touristen bezahlen immer 15 Euro für Erwachsene und 8 Euro für Kinder. Ab 10. Januar wird Skifahren aber voraussichtlich nur noch mit 2G möglich sein - ein entsprechendes Dekret hat Italien am 29.12. erlassen, das Land ist dann orangene Zone (siehe unten). Die Teststationen werden dann voraussichtlich geschlossen. Tests in Apotheken wird es aber weiterhin geben.

Haftpflichtversicherungs-Nachweis auf Südtiroler/Italienischen Pisten Vorschrift ab 1.1.2022

Achtung: Der italienische Gesetzgeber verlangt ab dem 1.1.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Dies gilt nicht für Langlaufpisten. Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 Euro bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.

Kinder warten in einer Skischule in St. Johann/Tirol darauf, dass der Kurs endlich losgeht.

Kinder warten in einer Skischule in St. Johann/Tirol darauf, dass der Kurs endlich losgeht. © Matthias Niese

Südtirol: Kinder unter 18 gelten als getestet und können Skifahren

Wichtig für Familien mit (noch) ungeimpften Kindern unter 12 ist diese Ausnahmeregel in Südtirol: Kinder unter 18, die in Begleitung eines vollständig geimpften Elternteils unterwegs sind, gelten als getestet und können sich unter 2G-Regeln frei bewegen. Für den Transit durch Österreich gilt: Für Durchreisen ohne Zwischenstopp benötigt man für Österreich keine Einreiseregistrierung. Weil das Land kein Hochrisikogebiet mehr ist, darf man nun auch wieder im Rahmen der Durchreise Stopps einlegen. Mehr Informatien finden Sie auf austria.info.

Der Status orange für ganz Italien und somit auch für Südtirol gilt voraussichtlich ab 10. Januar. Das würde aber vor allem für ungeimpfte Erwachsene Folgen haben, Einheimische dürften dann etwa ihre Gemeinden nicht mehr verlassen. Sonst gilt 2G in öffentlichen Einrichtungen und in Liften und Gastronomie - Hotels und Hütten blieben also für Geimpfte und Genesene offen, egal, ob Tourist oder nicht - auch für Kinder.

Testpflicht vor Italien-Einreise für alle, Vor-Ort-Ausnahme für Kinder

Für einen Winterurlaub in Südtirol gelten laut IDM Südtirol bis einschließlich 15. Januar 2022 folgende Einreiseregelungen: "Für alle Einreisenden aus EU- oder Schengen Staaten über sechs Jahren gilt unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht. Das bedeutet: Bei Einreise nach Italien muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Antigentests (offizielle Schnelltests, d.Red.) haben eine maximale Gültigkeit von 24 Stunden. Zudem ist vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form) auszufüllen.

Ungeimpfte Personen müssen sich außerdem nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Nach Ablauf der Quarantäne müssen sie einen weiteren PCR- oder Antigentest vorlegen. Keine Isolationspflicht besteht für Geimpfte, deren in der EU zugelassene Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind Minderjährige, die mit einem geimpften oder genesenen Elternteil aus dem EU- oder Schengen-Raum einreisen. Eine Übersicht der geltenden Einreisebestimmungen findet sich hier.

"Der zusätzliche Test aller Urlauber vor Einreise nach Italien ist Stand 17.12. übrigens nur für die Einreise notwendig. Innerhalb Italiens reicht es dann wenn man die 2G erfüllt und es muss kein weiterer Test erfolgen", sagt uns Karolin Rieder vom Tourismusverband Gitschberg-Jochtal.

EU-Kommission: Alle Kinder sollen mit Test reisen dürfen

Der EU-Kommission sind die unterschiedlichen Regeln der Mitgliedsstaaten schon lange ein Dorn im Auge, sie strebt eine bessere Koordination und Vereinheitlichung von Maßnahmen an. Brüssel schlägt daher vor, dass es Einschränkungen für das Reisen innerhalb der EU nur noch für ungeimpfte/nicht genesene Reisende aus dunkelroten Gebieten geben soll. Für Kinder soll konkret gelten:

- Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren sollen bei Reisen innerhalb der EU die selben Regelungen gelten wie für Erwachsene.
- Kinder unter zwölf, die innerhalb der EU reisen, sollen kein COVID-Zertifikat fürs Reisen benötigen, solange sie nicht aus einem dunkelroten Gebiet einreisen.
- Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, die aus einem dunkelroten Gebiet einreisen, sollten nach Vorlage eines gültigen COVID-Zertifikates (geimpft, genesen, getestet – PCR oder Antigen-Test) von einer Quarantäne befreit sein.
- Kinder unter sechs Jahren sollten grundsätzlich kein COVID Zertifikat benötigen und auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein.

Außerdem empfiehlt die EU-Kommission: Ab März 2022 soll auch die Liste mit den "sicheren" Drittstaaten wegfallen. Erwachsene sollen dann auch aus diesen Staaten nur noch geimpft und getestet einreisen dürfen. Bei Kindern zwischen 2 und 17 Jahren reicht ein Test aus. Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten soll mit 9 Monaten, nach Abschluss des ersten Impfzyklus (Erhalt von zwei Dosen) definiert werden. Die Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten auf europäischer Ebene bleiben unverändert (PCR-Test 72h, Antigentest 48h). Österreich hat in diesem Bereich, aufgrund der pandemischen Situation, bereits jetzt strengere Regelungen.

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So entscheidet Deutschland, ob ein Land Hochrisikogebiet wird oder nicht

Doch wie kommen Länder überhaupt von der RKI-Liste der Hochrisikogebiete herunter? Darüber entscheiden mehrere Ministerien nach dem Rat von Experten. Auf unsere Anfrage heißt es aus dem Auswärtigen Amt (AA) konkret: "Die Entscheidung über eine Einstufung als Risikogebiet und auch deren Aufhebung treffen die beteiligten Ressorts Auswärtiges Amt, BMI (Bundesinnenministerium) und BMG (Bundesgesundheitsministerium) stets gemeinsam. Die Einstufung wird fortlaufend überprüft, die entsprechende Liste auf der Website des RKI wird wöchentlich (meist am Wochenende, d.Red.) aktualisiert."

Und weiter: "Entsprechend der Coronavirus-Einreiseverordnung des BMG vom 28.09.2021 werden Gebiete als Hochrisikogebiete eingestuft, wenn dort eine besonders hohe Inzidenz zu verzeichnen ist. Eine besonders hohe Indiz ist regelmäßig eine 7-Tagesinzidenz von deutlich über 100. Neben der Inzidenz werden allerdings auch weitere Faktoren wie die Testrate, die Rate positiver Tests, die Impfquote, die Hospitalisierungsrate und die Robustheit des örtlichen Gesundheitssystems betrachtet.

Bei einer Einstufung als Hochrisikogebiet handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung aller Faktoren, die im Einvernehmen von BMI, BMG und AA gemeinsam getroffen wird. Das Zusammenspiel der einzelnen Faktoren muss dabei immer im Gesamtbild gewürdigt werden, sodass es zu Hospitalisierungsrate/Intensivbettenbelegung und Impfquote im Einzelnen keine starr festgelegten Grenzwerte gibt. Eine automatische Einstufung als Hochrisikogebiet allein aufgrund des Erreichens einer bestimmten Inzidenz oder Hospitalisierungsrate erfolgt also nicht – ebenso wenig erfolgt eine automatische Herabstufung, wenn ein einzelner Grenzwert wieder unterschritten wird.

Ab wann ist ein Land kein Hochrisikogebiet mehr? Prognose unmöglich

Maßgeblich für die quantitative Bewertung sind tatsächliche und stabile Trends des Infektionsgeschehens, nicht Momentaufnahmen. Aufgrund der komplexen Betrachtung ist eine Prognose, wann eine Einstufung oder Herabstufung für ein bestimmtes Land erfolgen wird, nicht möglich. Derzeit sind nur ganze Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.

Aber auch die Einstufung von Regionen als Hochrisikogebiete ist theoretisch denkbar, wenn sich die Pandemie-Lage in einer Region ganz erheblich vom Rest des Landes unterscheidet." Das Auswärtige Amt weist abschließend noch darauf hin, dass aufgrund der Pandemie-Lage bei Reisen in alle Länder, unabhängig von der Einstufung als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete, besonderer Vorsicht gelten sollte.

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