Zuschuss für Solaranlage

EEG-Einspeisevergütung fällt weg

28.12.2021, 11:02 Uhr
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss erhalten - muss dann aber auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten.

© Jan Woitas, dpa Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss erhalten - muss dann aber auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten.

Gelder in demselben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher. Grundlage ist die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Bedingung für die Förderung der Photovoltaikanlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Förderung gibt es. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.

Einspeisevergütung fällt weg

Wichtig zu beachten: Nutzen Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch die monatliche Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weg. Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür eine Vergütung.

Eine Förderung der Photovoltaikanlage über das BEG ist aber nicht immer gewinnbringender. Das ist erst der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Eine Faustregel: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.

Experten können bei Entscheidung helfen

Eigentümerinnen und Eigentümer sollten bei der Entscheidungsfindung daher Fachleute zurate ziehen. Qualifizierte Gebäudeenergieberater können beurteilen, ob sich im Einzelfall eher die Einspeisevergütung oder die BEG-Förderung lohnt.