Erneut ist es in Nürnberg zu möglichen Betrugsfällen eines ambulanten Pflegedienstes gekommen.
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Erneut ist es in Nürnberg zu möglichen Betrugsfällen eines ambulanten Pflegedienstes gekommen.

Haftbefehle

Betrug im Pflegedienst: Stifteten Mitarbeiter in Nürnberg ihre Patienten zur Falschaussage an?

Tatverdächtig sind der Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes und eine Mitarbeiterin schon länger. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mitteilt, wurden die Geschäftsräume des Betriebs und sieben Privatanwesen bereits am 16. Juli durchsucht. Dabei haben die Ermittler Unterlagen und Speichermedien sichergestellt. Diese werden aktuell gesichtet und ausgewertet.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) ist jetzt allerdings noch einen Schritt weiter gegangen und hat Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten beim Amtsgericht Nürnberg erwirkt. Der Grund: Verdunkelungsgefahr.

Die ZKG, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt ist, geht davon aus, dass die nun inhaftierten Tatverdächtigen "unzulässig auf Klienten des Pflegedienstes im Alter 72 bis 83 Jahren" eingewirkt haben, was die Erforschung der Wahrheit erschwert habe. Die Beschuldigten sollen nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft mit Blick auf die anstehenden Zeugenvernehmungen "Aussagen mit unzutreffendem Inhalt" mit Patienten einstudiert haben, um sich selbst zu entlasten.

Mitarbeiterin zeigte Arbeitgeber an

Strafbar gemacht haben sollen sich die Beschuldigten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in einer noch nicht bekannten Anzahl von Fällen. Eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes brachte den Stein ins Rollen, als diese zur Polizei ging und Anzeige erstattete.

Die ZKG geht aufgrund ihrer Ermittlungen jetzt davon aus, dass die beiden Beschuldigten gemeinsam mit weiteren Personen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Leistungen in Rechnung gestellt haben, die sie nicht erbracht haben. "Dabei sollen unzutreffende Leistungsnachweise erstellt worden sein, wozu die inhaftierte Mitarbeiterin wesentlich beigetragen haben soll."

Laut ZKG soll durch die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen allein für einen der Patienten des Pflegedienstes im Zeitraum von August 2019 bis September 2023 ein Schaden in Höhe von mindestens 50.000 Euro bei dessen Krankenkasse, der IKK Classic, entstanden sein. Ein möglicher Gesamtschaden lasse sich derzeit noch nicht beziffern.

An dem Einsatz vom 16. Juli waren neben der zuständigen Oberstaatsanwältin der ZKG mehr als 30 Polizistinnen und Polizisten "des Fachkommissariats für herausragende Wirtschaftsdelikte in Mittelfranken" beteiligt.

Die ZKG weist darauf hin, dass die Beschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.

Die ZKG nimmt (anonyme) Hinweise auf derartige Straftaten im Internet unter https://www.bkms-system.com/ZKG entgegen.

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