Fall 16 der Weihnachtsaktion

Diagnose Aneurysma: Nürnbergerin erlitt Zusammenbruch im lang ersehnten Urlaub

Wolfgang Heilig-Achneck

Lokalredaktion

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30.11.2022, 14:45 Uhr
Eines der Lieblingsziele deutscher Urlauber: die Insel Kreta. 

© Paul Götz Eines der Lieblingsziele deutscher Urlauber: die Insel Kreta. 

Es sollte ein Traumurlaub werden, eine Reise eben, von der sie lange nur hatte träumen können. Keine superteurer Trip in exotische Paradiese, sondern eine Erholung auf einer griechischen Insel. Die nicht zuletzt auch Kindheitserinnerungen auffrischen sollte. Aber Erika S. (Name geändert) war jahrelange nicht nur beruflich, sondern auch privat so eingespannt gewesen, dass solche Ferien für sie nicht in Frage kamen. Und dann war da, last not least, noch ihr Hund, dem sie keinen Flug zumuten wollte.

Von ihrem treuen Schnuffi aber hatte sie sich im Sommer verabschieden müssen - und nachdem auch die anderen Verpflichtungen überwunden waren, buchte die Alleinstehende kurzentschlossen Ferien in der Ägäis. Mit Anfang 60 endlich mal rauszukommen aus dem sonstigen Trott - was für ein Glück! Im Kollegen- und Freundeskreis erzählte sie allerdings nicht viel, zumal auch keine Schwierigkeiten zu erwarten waren.

Seit Wochen im Koma

Umso größer der Schock für die Daheimgebliebenen, als die furchtbare Nachricht aus einem Krankenhaus auf Kreta die Runde machte: Erika S. lag dort im Koma - ohne Aussicht auf Heilung, schon gar nicht auf wenigstens bescheidene Besserung. Wie es genau dazu gekommen war, ließ sich mangels Zeugen allerdings nur andeutungsweise nachvollziehen: In ihrem kleinen Appartement hatte Erika S. am Tag nach ihrer Ankunft abends wohl noch etwas zubereiten wollen, als sie offenbar unversehens einen Zusammenbruch erlitt.

Als sie endlich gefunden wurde, hatte sie vermutlich schon einige Stunden am Boden gelegen. Das ist besonders fatal. Denn die Ärzte führten den Kollaps auf ein Aneurysma im Kopf zurück. Wäre die Patientin rasch entdeckt und auf eine Intensivstation gebracht worden, wären die Folgen vielleicht nicht so dramatisch ausgefallen. So aber gaben ihr die örtlichen Mediziner wenig Chancen.

Die Behörden nahmen natürlich Kontakt nach Deutschland auf und machten einen Verwandten der Nürnbergerin aus. Der reiste auch umgehend nach Kreta, um sich um sie zu kümmern. Und um sie wirklich gut zu versorgen, sollte sie baldmöglichst nach Deutschland gebracht werden. Zwar hatte Erika S. auch eine Krankenversicherung mit Schutz im Ausland abgeschlossen. Ein Rücktransport in die Heimat war allerdings nicht inbegriffen.

Altersvorsorge gekündigt

Also kratzte der Verwandte alle Spargroschen zusammen und löste sogar einen Altersvorsorgevertrag auf, um einen Ambulanzflug von Kreta nach Nürnberg zu finanzieren. Die Ärzte waren erst skeptisch, gaben dann aber grünes Licht. Unter verschiedenen Anbietern entschied er sich letztlich für das Rote Kreuz. Das erschien ihm am verlässlichsten, das Rote Kreuz verlangte aber mehr als 30.000 Euro - per Vorkasse.

Kein Wunder freilich bei dem Aufwand: Die Nürnbergerin musste während des gesamten Transports intensivmedizinisch betreut werden. Über die Summe hätte allerdings auch Erika S., soweit bekannt, wohl nicht nicht verfügt - auf ihre Konten aber hatte ja bisher niemand Zugriff; dafür muss erst noch ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.

Für die Weihnachtsaktion "Freude für alle" ist das Schicksal ein Beispiel dafür, wie auch sogenannte Durchschnittsverdiener, die ansonsten in gesicherten Verhältnissen leben, durch Unfälle oder plötzliche schwere Erkrankungen auch finanziell in Not geraten können. Sie will den Betroffenen wenigstens einen Teil der Last abnehmen - und verbindet das durchaus mit dem Rat, bei Reisekrankenversicherungen darauf zu achten, dass im Ernstfall auch Kosten für einen Ambulanzflug übernommen werden.


Die Spendenkonten des Vereins "Freude für alle":

Sparkasse Nürnberg: DE 63 7605 0101 0001 1011 11; Sparkasse Erlangen: DE 28 7635 0000 0000 0639 99; Sparkasse Fürth: DE 96 7625 0000 0000 2777 72. Alle Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bitte bei Überweisungen vollständige Adresse mit angeben. Für zweckgebundene Zuwendungen genügt die Angabe der jeweiligen Fallnummer. Alle Spendernamen werden veröffentlicht – wer das nicht wünscht, versieht seine Überweisung bitte mit dem Vermerk „anonym“.

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