Rote Karte
Rund um den Plärrer: So geht Nürnberg gegen neue Spielhallen und Wettbüros vor
10.1.2025, 09:11 UhrDas Problem ist bekannt: Siedeln sich Wettbüros und Spielhallen erst einmal an, dann kommt eine Gegend schnell in Verruf. Normaler Einzelhandel und andere Lokale werden verdrängt, wer nicht gerade vorhat, in solchen Etablissements sein Geld zu verspielen, meidet diese Gebiete eher.
Kein Wunder also, dass auch die Stadt Nürnberg versucht, Ansammlungen solcher Vergnügungsstätten zu verhindern. Vor allem rund um den Plärrer – da gibt es schließlich schon mehr als genug davon, ist man sich in der Stadt einig. Schon seit Jahren gibt es deshalb in Nürnberg das sogenannte Vergnügungsstättenkonzept. Das sieht vor, dass es in dem Bereich rund um den Plärrer eben keine neuen Spielhallen und Wettbüros geben kann.
Nun ist aber zum Jahreswechsel eine neue Fassung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten – durch die Novelle werden erhebliche Änderungen im kommunalen Satzungsrecht nötig, aber auch Grundfragen der Genehmigungspflicht von Vorhaben werden neu geregelt, heißt es dazu von der Stadt. Diverse bisher genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen werden damit künftig verfahrensfrei, das heißt die Gemeinde wird nur noch mittels einer Anzeige mit zwei Wochen Vorlauf von einem Vorhaben unterrichtet, erklärt die Stadt.
Bebauungsplan zeigt neuen Spielhallen die rote Karte
Unter diese Neuregelung fällt unter anderem auch die Umnutzung von bisher gewerblich genutzten Anlagen zu Vergnügungsstätten – auch Spielhallen und Wettbüros in bestehenden Misch- und Kerngebieten etwa im Bereich des Plärrers. Die Gefahr: Leerstehende Lokale könnten künftig als Vergnügungsstätten genutzt werden. Bliebe die Stadt untätig, könnten solche Einrichtungen wie Pilze aus dem Boden sprießen.
Um das zu verhindern, hat die Stadt nun einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Dieser ist seit Kurzem in Kraft und verbietet neue Spielhallen und Wettbüros in dem Bereich. Bereits bestehende Vergnügungsstätten werden deshalb aber nicht geschlossen, sie genießen Bestandsschutz.
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