
Polizei nimmt jungen Mann fest
Tritt in den Hintern am Nürnberger Hauptbahnhof: Waren Täter Opfer von rassistischem Angriff?
Am späten Sonntagabend kam es am Hauptbahnhof in Nürnberg zu einer Auseinandersetzung mit Folgen. Gegen 23.45 Uhr entbrannte in der Mittelhalle ein Streit zwischen einem 44-Jährigen und zwei jungen Männern aus dem Irak.
Dabei sollen die beiden Iraker dem Deutschen während des Disputs gegen den Hintern getreten haben. Doch daraufhin soll der aufgebrachte Mann die beiden Jüngeren nur weiter verbal provoziert haben.
Passantin berichtet von rassistischen Äußerungen am Nürnberger Hauptbahnhof
Wie eine Passantin und Augenzeugin jetzt unserem Medienhaus berichtet, war der Angriff der beiden jungen Männer jedoch nicht der einzige in dieser Nacht. Beim Vorbeilaufen habe die junge Frau mitbekommen, wie der 44-jährige Deutsche eine Gruppe von Jugendlichen rassistisch angriff. Bezeichnungen wie "Kanake", aber auch Drohungen wie die Deportation durch die Wahl der rechtspopulistischen und in Teilen rechtsextremistischen Partei, AfD, seien gefallen.
Schlichtungsversuche hätten laut der Passantin, die anonym bleiben möchte, nicht gefruchtet: "Der Mann ist auf die Jugendlichen losgegangen und die Jungs haben auch nicht vom Mann abgelassen. Ich sagte, sie sollen gehen, das hat doch keinen Sinn", berichtet sie. Doch stattdessen sei die Auseinandersetzung weiter eskaliert und ein Jugendlicher habe mit Wucht nach dem 44-Jährigen getreten.
Nach Tritt in den Hintern: 19-Jähriger am Hauptbahnhof Nürnberg festgenommen
Der 19-Jährige machte daraufhin eine Streife der Bahnsicherheit auf den Streit aufmerksam. Die Bahnmitarbeiter versuchten diesen zu schlichten, als der junge Mann dem älteren wieder mit dem Fuß gegen das Gesäß tritt. Daraufhin schritten die Bahnmitarbeiter ein und trennten die Kontrahenten.
Eine hinzueilende Streife der Bundespolizei nahm den Sachverhalt auf und nahmen alle Beteiligten mit zur Dienststelle. Bei der Überprüfung der Personalien des 22-Jährigen konnte ein Verstoß gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthaltsortes festgestellt werden. Beim Abgleich der Personalien seines 19-jährigen Begleiters stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Er sollte eigentlich in Untersuchungshaft sein.
Die Beamten führten den 19-Jährigen dem Haftrichter vor. Er ist nun in der Justizvollzugsanstalt. Der geschädigte 44-Jährige erlitt keine Verletzungen und verzichtete auf einen Strafantrag. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten er und der 22-Jährige die Dienststelle verlassen.
Die Bundespolizei hat gegen die beiden Iraker Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
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