Plan steht

Details durchgesickert: Diese Corona-Maßnahmen kehren ab Oktober in Bayern zurück

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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4.8.2022, 08:04 Uhr
Der Corona-Fahrplan für den Herbst in Deutschland steht.

© Bernd von Jutrczenka/dpa Der Corona-Fahrplan für den Herbst in Deutschland steht.

Sommer in Deutschland, Franken und der Region. Was direkt auffällt: Im Vergleich zu der Vergangenheit blieben die Infektionszahlen auch in den warmen Monaten extrem hoch. Immerhin: Während vor allem noch die Delta-Variante für einen schweren Verlauf und eine hohe Sterblichkeitsrate stand, sind die derzeitigen Mutationen zwar deutlich ansteckender, aber auch zumeist milder in den Verläufen.

Seit Wochen und Monaten warnen jedoch führende Experten und Politiker, dass Deutschland einen Fahrplan für den Herbst und Winter brauche. Diese Rufe wurden nun vom Bundesgesundheitsministerium erhört. Wie Karl Lauterbach (SPD) bereits am Mittwoch erklärte, sei der grobe Maßnahmenkatalog bereits durchgesprochen. Am Tag danach sickern nun weiterführende Details durch. Bereits hier schon klar: Je nach Situation dürften vor allem Test- und Maskenpflicht wieder vermehrt den Weg zurück in den Alltag finden. Als Anker steht demnach ein Drei-Stufen-Plan. Vereinfacht gesagt geht es in der ersten um bundesweit einheitliche Regelungen, wie die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Zudem wird die Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und in Flugzeugen weiter Bestand haben.

Stufe zwei besagt dann, dass die Länder einzeln zusätzliche Masken- und Testpflichten anordnen dürfen. Vor allem in "öffentlich zugänglichen Innenräumen" kann dann das Tragen einer FFP2-Maske wieder verpflichtend werden. In diesem Fall müsste der Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen im Supermarkt oder auf dem Weg zum Platz im Restaurant wieder aufgesetzt werden. Aber auch bei Freizeit- Kultur- oder Sportveranstaltungen kommt die Maske mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zurück.

Beim Thema Maskenpflicht könnte aber dann eine Klausel zum Einsatz kommen, die es so bislang nicht gab: Wer tagesaktuell getestet, frisch geimpft oder genesen ist, muss dann in diesen Bereichen wohl keine Maske tragen. In vielen Bereichen bei Veranstaltungen ist deshalb davon auszugehen, dass Betreiber dann auch wieder auf die 3-G-Regel umstellen. Zutritt haben damit nur Personen, die frisch getestet, geimpft oder genesen sind. Leidiges Thema, aber: In Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen könnte die Maskenpflicht auch wieder zurückkehren.

Sind die Infektionszahlen besonders hoch, greift dann Stufe drei des Plans. Wenn eine Überbelastung von Kliniken oder der kritischen Infrastruktur droht, können Länder zu noch schärferen Maßnahmen greifen. Als Beispiel kann man hier eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen anordnen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das könnte – zumindest rein theoretisch – auf Weihnachtsmärkten dann der Fall sein.

Kein Lockdown, keine Ausganssperre

Ebenfalls ein wichtiger Unterschied zu den Vorjahren: Lockdowns, Ausgangssperren oder generelle Schulschließungen sind nach den derzeitigen Plänen der Ampel-Parteien dann nicht mehr möglich.

Kritik kommt derzeit von den Ländern. Der Vorwurf: Man sei teilweise erst kurz vor den Journalisten über die neuen Maßnahmen informiert worden. Auch der Freistaat ist nicht komplett zufrieden mit dem Vorgehen. So erklärt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: "Wie schon im Frühjahr sind die Länder in die Prozesse nicht eingebunden worden. Das ist keine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Ländern." Man erwarte, dass man gehört werde und mitentscheiden dürfe, schob der CSU-Politiker noch hinterher.

Ganz final durch sind die Maßnahmen unterdessen noch nicht: Die Bundesländer müssen den neuen Regeln noch im Bundesrat zustimmen. Geht hier alles glatt, treten die neuen Schutzmaßnahmen dann zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Stand jetzt kommt es dann wieder vor allem im Bereich Masken- und Testpflicht zu einem Comeback. Auf dem Papier sollen die Maßnahmen dann zunächst bis zum 7. April 2023 laufen.

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