Staat belohnt Arbeit und Erziehung

Grundrentenzuschlag: Wer bekommt künftig mehr Rente?

4.8.2021, 12:48 Uhr
Der Grundrentenvorschlag ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und honoriert Menschen, die lange gearbeitet oder Kinder erzogen haben, dabei aber wenig verdient haben.

© Christian Ohde/ imago-images Der Grundrentenvorschlag ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und honoriert Menschen, die lange gearbeitet oder Kinder erzogen haben, dabei aber wenig verdient haben.

Da die Berechnung der Grundrente laut Holger Raab von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern ein sehr großer Verwaltungsakt ist und es selten vorkommt, dass alle Rentnerinnen und Rentner überprüft werden müssen, ist hier Geduld gefragt. "Bis Ende 2022 sollen alle mit Anspruch informiert worden sein. Wir fangen mit den ältesten Jahrgängen an, beziehen aber aktuell auch Empfänger von Sozialleistungen mit ein", so der Fachmann. Das Geld werde jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar bezahlt.

Mindestens 33 Beitragsjahre

Die Deutsche Rentenversicherung überprüfe im ersten Schritt, wie viele Jahre Pflicht-Beiträge gezahlt wurden und rechne hier auch bis zu zehn Jahre Erziehungszeiten pro Kind an. Längere Krankheiten, Zivil- und Wehrdienst sowie andere Ersatzzeiten wie Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft würden ebenfalls berücksichtigt; Schule, Studium, Minijobs und Arbeitslosigkeit allerdings nicht.

Holger Raab von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.

Holger Raab von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. © Deutsche Rentenversicherung

"Man sollte auf mindestens 33 Beitragsjahre kommen; den vollen Zuschlag erhält, wer 35 Jahre eingezahlt hat", erläutert Raab.

Lange gearbeitet, wenig verdient

Denn der Gesetzgeber, so Raab, möchte mit dem Grundrentenzuschlag Personen honorieren, die lange gearbeitet haben, dabei aber unterdurchschnittlich verdienten. Es handelt sich - anders als viele denken und der Begriff der Grundrente suggeriert - nämlich nicht um eine Grund- oder Mindestrente. Es ist vielmehr ein individueller Zuschlag zur Rente, den man sich selbst durch Arbeit und Beitragszahlung verdient hat - quasi eine Belohnung.

Deshalb werde bei der Bestimmung des Zuschlags auch das durchschnittliche Einkommen herangezogen, das eine Obergrenze von 80 Prozent des Durchschnittseinkommen nicht überschreiten, eine Untergrenze von 30 Prozent jedoch auch nicht unterschreiten darf.

Finanzamt überprüft Einkommen

"Die Berechnung ist äußerst kompliziert", sagt Raab. "Die Bundesregierung schätzt, dass es 1,3 Millionen Berechtigte geben wird, die einen durchschnittlichen Zuschlag von 75 Euro bekommen", fügt er hinzu und weist darauf hin, dass neben den beiden genannten Voraussetzungen noch eine dritte erfüllt sein müsse, diese aber das Finanzamt überprüfe: das zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres, also aktuell das von 2019.

Dieses darf laut Deutscher Rentenversicherung bei Alleinstehenden maximal 1250 Euro pro Monat betragen, 1950 Euro für Verheiratete, um Anspruch zu haben. Ist es höher, wird das Einkommen prozentual bis zu einer weiteren Grenze angerechnet. Da keine Vermögensprüfung stattfindet, werden Immobilien und andere Besitztümer nicht berücksichtigt.

Vorläufige Bescheide

So würden momentan auch vorläufige Bescheide verschickt, bei denen die Überprüfung durch das Finanzamt noch aussteht, erklärt Raab. "In diesen Fällen kann ein Anspruch bestehen, muss aber nicht, wenn das Einkommen zu hoch ist."

Mit dem Gesetz zum Grundrentenzuschlag wurde auch ein Freibetrag für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen, eingeführt. Das führe - auch ohne Anspruch auf den Zuschlag - zu einer höheren oder erstmaligen Leistung, ergänzt Raab.

Jährliche Überprüfung

Um den Verwaltungsaufwand zu schultern, hat die Deutsche Rentenversicherung sogar weiteres Personal eingestellt, das auch in den kommenden Jahren mit dem Thema befasst sein wird. Denn der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag müsse jährlich überprüft werden, sagt der Fachmann. Ab 2023 dann aber nicht mehr im kompletten Bestand, sondern nur unter den Berechtigten und Neurentnern.


Haben Sie Fragen zum Grundrentenzuschlag? Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 48018 sind die Experten der Deutschen Rentenversicherung erreichbar.

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