Klage eingereicht

Muss Ex-Papst Benedikt XVI. sich vor Gericht verantworten?

22.6.2022, 13:26 Uhr
Der ehemalige Papst Benedikt XVI. bei einer Messe im Petersdom: Ihm steht juristischer Ärger ins Haus.

© Gregorio Borgia/AP/dpa Der ehemalige Papst Benedikt XVI. bei einer Messe im Petersdom: Ihm steht juristischer Ärger ins Haus.

Die Klage richtet sich nach Berichten des Bayerischen Rundfunks, des Recherchezentrums Correctiv und der "Zeit" auch gegen das Erzbistum München und Freising und einen weiteren ehemaligen Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter. Das Landgericht Traunstein bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang einer Klageschrift, nannte dazu aber keine Namen oder irgendwelche Details. Die Klage werde dort nun bearbeitet.

Kläger ist den Medienberichten zufolge ein heute 38-jähriger Mann aus Bayern, der als Kind von dem Priester sexuell missbraucht worden sei. Mit Blick auf Joseph Ratzinger, den späteren Papst Benedikt, heißt es demnach in der Klageschrift, dieser habe als Kardinal "Kenntnis von allen Umständen" gehabt und habe es "zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist". Trotzdem soll Ratzinger den Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt haben.

Auf Anfragen wegen der eingereichten Klage reagierte der emeritierte Papst nun zunächst nicht. Ein Sprecher der Erzdiözese teilte mit: "Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert."

Juristischer Kniff

Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt seien, wende der Rechtsanwalt des Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, einen juristischen Kniff an, heißt es in den Medienberichten. Demnach hat er eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht, mit der zwar keine strafrechtliche Verfolgung, möglicherweise aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden könne.

Sein Mandant hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester ihn missbraucht habe und deswegen "zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist", heißt es den Medienberichten zufolge in der Klageschrift. Und weiter: "Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester (...) wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe (...) bekannt waren."

Ein vom Erzbistum München und Freising in Auftrag gegebenes, im Januar vorgestelltes Gutachten einer Anwaltskanzlei war zu dem Ergebnis gekommen, dass Fälle von sexuellem Missbrauch in der Diözese über Jahrzehnte nicht angemessen behandelt wurden. Auch dem emeritierten Papst Benedikt wird darin Fehlverhalten in mehreren Fällen vorgeworfen. Benedikt verfasste am Ende einen Brief, in dem er die Opfer sexuellen Missbrauchs um Entschuldigung bat. Konkrete Vertuschungsvorwürfe gegen sich wies er aber entschieden zurück.

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