Änderung durch Omikron

Nach Corona-Gipfel: Wichtige Neuerungen bei der Kontaktnachverfolgung - das müssen Sie jetzt wissen

24.1.2022, 19:35 Uhr
Die Kontaktnachverfolgung erweist sich angesichts steigender Infektionszahlen als Mammutaufgabe. (Symbolbild) 

© Marta Fernández Jara, dpa Die Kontaktnachverfolgung erweist sich angesichts steigender Infektionszahlen als Mammutaufgabe. (Symbolbild) 

Die steigenden Infektionszahlen hatten eine Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen praktisch unmöglich gemacht, jetzt handeln Bund und Länder: Auf dem Corona-Gipfel am Montag einigten sich die Länderchefs und Bundeskanzler Olaf Scholz diesbezüglich auf eine wichtige Änderung. Eine Priorisierung sei sinnvoll und notwendig, heißt es im Beschlusspapier. Als Gründe werden die hohe Zahl an Neuinfektionen, die beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie der gute Schutz geboosteter Personen genannt.

So sollen vor allem die Kontakte gefährdeter Gruppen verfolgt werden, also bei Infektionen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Durch diese Maßnahme sollen die beschränkten Ressourcen der Gesundheitsämter zielgerichteter eingesetzt werden. Entsprechende Regelungen soll die Konferenz der Gesundheitsminister und -ministerinnen nun in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) erarbeiten.

Für die meisten Infizierten heißt das allerdings: Sie werden nun stärker in die Pflicht genommen. Eine grundsätzliche Einigung in diesem Punkt hatten bereits am Wochenende die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder im Dialog mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erzielt.

Änderungen auch bei Quarantäne und Isolation

"Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen", heißt es im Beschlusspapier unter Punkt acht. Demnach sollen Infizierte eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und dabei "die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktverfolgung nutzen".

Eine Besonderheit bei der Quarantäne und Isolation tritt dem Beschlusspapier zufolge bald für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Kraft: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Covid-Infektion kann für sie nach sieben Tagen durch einen Antigen-Schnelltest (bei 48 Stunden Symptomfreiheit) beendet werden. Ohne Test endet die Isolation nach zehn Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen gibt es ebenfalls die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen per negativem Schnelltest freitesten zu können. Wer geboostert, frisch geimpft oder genesen ist, muss hingegen gar nicht erst in Quarantäne. Damit sollen gegebenenfalls Personalengpässe vermieden werden.

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