Prozess in Franken

"Mangelhafte" Waldkatze? Skurriler Streit um Tierverkauf landet vor Gericht

Stefan Blank

Region/Bayern

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22.9.2022, 12:05 Uhr
Eine Maine-Coon-Katze (Symbolbild) war Auslöser eines Rechtsstreits. 

© imago images / Nature Picture Library Eine Maine-Coon-Katze (Symbolbild) war Auslöser eines Rechtsstreits. 

Eine Katze der Rasse "Maine Coone", eine Amerikanische Wildkatze also, stand im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung zwischen einer Katzenfreundin aus dem Landkreis Ansbach und einer Züchterin aus Sachsen-Anhalt, wie Amtsgerichts-Pressesprecher Christian Winkelmann erklärt. Es ging Nachforderungen von rund 5000 Euro.

Angefangen hatte der Fall damit, dass die Mittelfränkin die Rassekatze kaufte und dafür 700 Euro auf den Tisch legte. Im Kaufvertrag wurde aber verankert, dass wenn der Maine-Coone-Kater innerhalb von zwei Jahren Nachwuchs zeugen sollte, die Züchterin sich eines der Kätzchen aussuchen darf. Bekommt die Züchterin keines der Kleinen, muss die Fränkin 1000 Euro auf den Kaufpreis drauflegen.

Kater hatte schon einen neuen Besitzer

Und so kam es auch: Der Kater wurde Vater, doch ein Kätzchen erhielt die Verkäuferin aus Sachsen-Anhalt nicht. Bei ihren Nachforschungen kam aber noch etwas ganz anderes heraus, wie Richter Winkelmann erklärte. Die Mittelfränkin hatte den Kater bereits weiterverkauft.

Doch auch an diesen Fall, hätte eine Klausel im Kaufvertrag zum Einsatz kommen müssen: Dort sei geregelt gewesen, dass ein Weiterverkauf an einen Dritten nicht ohne Zustimmung der Züchterin erfolgen darf. Die Frau aus Sachsen-Anhalt verklagte die Fränkin auf Zahlung des Bonus von 1.000 Euro für das Zeugen des Nachwuchses sowie 4000 Euro als Vertragsstrafe.

Doch nicht "black smoke" ?

Die Frau aus dem Landkreis Ansbach war da jedoch ganz anderer Meinung, wie der Pressesprecher des Gerichts ausführte. Sie wollte weder die 1000 Euro, noch die 4000 Euro überweisen. Da sich die beiden Streitparteien nicht einigen konnten, mussten die Richter am Ansbacher Amtsgericht sich mit dem Fall beschäftigen.

Vor Gericht argumentierte die Fränkin dann, der ihr überlassene Kater entspreche nicht der vertraglichen Vereinbarung und sei daher "mangelhaft" im rechtlichen Sinn. Warum? Laut Vertrag hat der Kater die Farbe "black smoke", was neben schwarzem Deckfell ein silbernes Unterfell bedeute. "Tatsächlich soll der Kater aber fast schwarz gewesen sein", teilt Winkelmann mit.

Kein Zuchtkater

Ein weiterer Aspekt waren die Ohren. Die Käuferin befand diese als "deutlich zu klein". Ihr Urteil daher: Der Kater ist nicht für die Zucht geeignet und auch keine 1700 Euro wert. Die Vertragsstrafe zweifelte sie an, da diese Vereinbarung unzulässig sei.

Den Richtern gelang es laut Pressesprecher Winkelmann aber, die beiden Frauen zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Die Fränkin legt noch einmal 1000 Euro drauf und sie teilten sich die Gerichtskosten.

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