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Was gilt für Besucher, die bei ihren Verwandten oder Bekannten im Krankenhaus vorbeischauen wollen? In den ANregiomed-Kliniken in Ansbach, Rothenburg ob der Tauber und Dinkelsbühl gelten nun neue Regelungen. Was bleibt, ist eine Testpflicht.
So ziemlich jede Patientin und jeder Patient im Krankenhaus freut sich über Besuch. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Besuchsregelungen in vielen Krankenhäusern in den vergangenen Jahren immer wieder geändert. Nun teilt der ANregiomed-Klinikverbund mit, dass für die Kliniken in Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg die Zutrittsregeln für Patientenbesuche gelockert werden.
"Ab sofort können Patienten zwei registrierte Besucher pro Tag empfangen, die auch zeitgleich kommen dürfen", heißt es in einer Mitteilung. Neu ist: Auch Kinder dürfen wieder rein, die bislang geltenden Altersbeschränkungen wurden aufgehoben.
Jede Patientin oder jeder Patient können den neuen Bestimmungen zufolge fünf mögliche Besucher melden. Diese können dann täglich zwischen 14 und 19 Uhr ans Krankenbett kommen. Einzige Voraussetzung: Die Besuchenden müssen ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorzeigen. Die Testpflicht gelte laut Klinikverbund auch für Begleitpersonen von Patienten. Wichtig ist dabei: Diese Testpflicht betrifft alle Besucherinnen und Besucher ab dem sechsten Lebensjahr.
Testzentrum direkt am Ansbacher Krankenhaus
Um es den Besucherinnen und Besuchern etwas einfacher zu machen, betreibt die Medicon Apotheke auch weiterhin ein Testzentrum in einem Baustellen-Container direkt am Klinikum Ansbach, auf Höhe der Zufahrtsschranke. Da die Tests als sogenannte "Bürgertestungen" gelten, sind sie für Patientenbesuche kostenfrei. Es gilt ferner: Das negative Testergebnis darf bei einer PCR-Testung nicht älter als 48 Stunden und im Falle eines zertifizierten Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden sein. "Private Selbsttests werden nicht anerkannt", teilt der Klinikverbund mit.
Verpflichtend ist in den Klinik-Gebäuden für alle Besucher ab zwölf Jahren weiterhin eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, heißt es. Unter-Sechsjährige sind von einer Maskenpflicht befreit.