Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen

Geflügelpest: Keine Ausstellungen und Märkte mehr in Altmühlfranken

ab-Redaktion

25.11.2022, 11:00 Uhr
Geflügelmärkte und -ausstellungen sind ab Sonntag auch im Landkreis verboten. Die Gefahr für Haus- und Nutzgeflügel, an der Geflügelpest zu erkranken, soll so eingedämmt werden  - hier im Bild sind Entenküken zu sehen.

© Peter Zischler, NN Geflügelmärkte und -ausstellungen sind ab Sonntag auch im Landkreis verboten. Die Gefahr für Haus- und Nutzgeflügel, an der Geflügelpest zu erkranken, soll so eingedämmt werden  - hier im Bild sind Entenküken zu sehen.

Zur Eindämmung der Geflügelpest gelten auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ab Sonntag verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen - zum Beispiel dürfen dann keine Ausstellungen und Märkte mehr stattfinden. Dies teilte das Landratsamt am Freitag mit.

Zunehmende Nachweise

Auf Weisung des Bayerischen Umweltministeriums würden die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet. Dies sei erforderlich aufgrund der zunehmenden Geflügelpestnachweise bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln in Deutschland und Bayern, heißt es in der Pressemitteilung.

Grundlage für die Maßnahmen sei eine zentrale Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Bisher ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Behörde noch nicht von der Geflügelpest betroffen. Dennoch gelten ab Sonntag, 27. November, neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln, beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln.

Ausstellungen mit nicht empfänglichen Tieren wie Tauben oder Säugetieren, zum Beispiel Kaninchen, seien davon nicht betroffen, teilte das Landratsamt Ansbach mit, wo die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen ebenso gelten.

Auch Singvögel seien für das Virus nicht empfänglich. Ihre Fütterung werde nicht eingeschränkt, sondern sogar ausdrücklich empfohlen.

Einschleppung verhindern

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung der Krankheit in die Geflügelhaltungen verhindert werden, heißt es weiter beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Insbesondere in der Nähe von Gewässern sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch durch ein engmaschiges Netz soweit möglich überspannt werden.

Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden, deutschlandweit mehr als 1200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden.

Nicht berühren

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden, rät das Landratsamt. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.

Außerdem weißt die Behörde darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, die noch nicht registriert sind, beim Veterinäramt zu melden sind. Dazu zählt jeder, der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält.

Außerdem müssten vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln beim Veterinäramt gemeldet werden. Geflügelhalter sollen sich zudem auf eine mögliche Aufstallungspflicht vorbereiten.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

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