Die Polizei rät

Das sollen Sie tun, falls Sie Kindesmissbrauch vermuten

27.12.2021, 11:28 Uhr
Wenn Kinder Hilfe brauchen, ist es wichtig, ihnen zuzuhören und nicht über ihren Kopf hinweg Entscheidungen zu treffen.

© colourbox.de, NN Wenn Kinder Hilfe brauchen, ist es wichtig, ihnen zuzuhören und nicht über ihren Kopf hinweg Entscheidungen zu treffen.

Die Polizei unterstützt Eltern, Sorgeberechtigte und andere Bezugspersonen von Mädchen und Jungen mit den folgenden Tipps:

· Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen. Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch.

· Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit. Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema – damit helfen Sie Opfern, sich anzuvertrauen.

· Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit. Oft gibt es Signale für Missbrauch, wie etwa Verhaltensänderungen, insbesondere aber Verletzungen im Genitalbereich.

· Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen. Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern. Kinder erfinden selten eine an ihnen begangene Straftat.

· Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln. Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie Hilfe, z.B. bei Beratungsstellen und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Ein vertrauensvoller Umgang mit Ihrem Kind fördert auch das Selbstbewusstsein und erleichtert es Ihrem Kind, sich Ihnen gegenüber auch mit schwierigen Themen zu öffnen. Geben Sie Ihrem Kind Sicherheitsregeln für unterwegs und für eine gefahrlose Internetnutzung an die Hand. Dadurch stärken Sie Ihr Kind und vermindern das Risiko, dass es zum Opfer wird.

Wenn sich Ihnen gegenüber ein/Ihr Kind öffnet und einen sexuellen Missbrauch schildert, rät die Polizei:

Nehmen Sie die Äußerungen von Kindern ernst. Hören Sie ihnen zu. Glauben Sie Ihnen. Üben Sie keinen Druck aus und versuchen Sie nicht, das Kind durch vorformulierte Aussagen zu beeinflussen. Vermeiden Sie Vorwürfe und Schuldzuweisungen! Die Verantwortung für die Tat liegt einzig und allein beim Täter/bei der Täterin.

· Planen Sie das weitere Vorgehen, handeln Sie dabei nicht über den Kopf des Kindes hinweg.

· Holen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle.

· Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Je schneller Sie Strafanzeige erstatten, desto mehr Spuren, Gegenstände sowie Beweise können gesichert und dokumentiert und weitere Taten verhindert werden.

· Überlassen Sie die Ansprache des Tatverdächtigen der Polizei.

Neben körperlichen Schäden bleiben vor allem oft psychische Schäden für die betroffenen Kinder noch lange spürbar.

Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Oberpfalz

Grundsätzlich kann man sich an jede Polizeidienststelle oder Fachdienststelle der Kriminalpolizei wenden.

Bei der Bayerischen Polizei gibt es die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK). Das sind Kriminalbeamtinnen, die Opfer unterstützen, die Gewalt erfahren bzw. erfahren haben. Die Beauftragten erklären Betroffenen/ Angehörigen auch, welche Beratungsstellen es gibt, wie ein Strafverfahren abläuft und welche Rechte Gewaltopfer haben.

Die Erreichbarkeit der Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer beim Polizeipräsidium Oberpfalz lautet:

Beratungstelefon (mit AB): 0941/506-1333

E-Mail: pp-opf.opferschutz@polizei.bayern.de

Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Polizei:

www.polizei.bayern.de/oberpfalz/schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html/92129

Weitere Hilfs- und Beratungsangebote:

· Jugendamt

· Kinderschutzbund, Kreisverband Oberpfalz, 0941/ 5999 966

· Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern www.nummergegenkummer.de; Kinder- und Jugendtelefon: 116 111, Elterntelefon: 0800/ 1110 550

· Opfertelefon 116 006 Weisser Ring; www.weisser-ring.de

· Bundeshilfetelefon 08000/ 116 016