Kinderpornos auf Handy: Familienvater muss ins Gefängnis

20.10.2020, 16:35 Uhr

In einem früheren Urteil hätte ihn ein Strafbefehl über 200 Tagessätze von weiterem Unrecht abhalten sollen. Doch trotz einer Bewährungszeit von fünf Jahren, wie sie in dieser Höhe nur ganz selten ausgesprochen wird, holte der Familienvater sich erneut Bilder und Videos aufs Handy, die Mädchen im Kindesalter und weibliche Jugendliche nackt in aufreizenden Posen zeigten oder in Situationen, in denen Erwachsene sie befummelten.

Dabei hatte seine Ehefrau versucht, ihm bei der Überwindung dieser Krankheit beizustehen. Sie nahm ihm das Handy ab, doch er besorgte sich heimlich ein neues. So unterlief er die familiären Bemühungen, ihm zu helfen. "Das nehme ich Ihnen besonders übel", gestand Richter Rainer Würth, für den der Angeklagte ja leider ein "alter Bekannter" ist. Ihn treibe auch die Sorge um die minderjährige Tochter um.

Amtsrichter sorgt sich um die minderjährige Tochter

"Mein Mandant", erklärte Rechtsanwalt Jürgen Mederer, "räumt die Vorwürfe in vollem Umfang ein." Der 57-Jährige habe lange nicht verstanden, dass er sein Problem nicht alleine in den Griff bekommen werde. Doch vor kurzem habe er seine Scham überwunden und sich seinem Hausarzt geöffnet. Der habe ihm gesagt, dass er gute Aussichten habe, professionelle Hilfe zu bekommen. Das sei an sich nicht einfach, aber ein renommierter Psychotherapeut habe signalisiert, dass er den Angeklagten als Patienten annehmen wolle.

Bewährungshelfer Rudolf Vogel schilderte die Situation des 57-Jährigen, der seit Jahren nicht aus dem Karussell der Zeitarbeit entkomme. Gerade erst, sei ihm zum 1. Dezember gekündet worden, ergänzte der Angeklagte, weil er wegen Corona nicht vermittelbar sei. Ansonsten stellte Vogel ihm ein gutes Zeugnis aus. Der Mann suche von sich aus den Kontakt zur Bewährungshilfe, halte Termine ein und sei offen im Gespräch.

Psychotherapeut und stationäre Behandlung als Ausweg?

Der Angeklagte habe geglaubt, wenn ihm das Handy weg genommen sei und er mit der Familie darüber geredet habe, vergehe dieser Drang, sagte Vogel. Doch zeige er nun die Einsicht, dass ihm nur Gespräche mit Psychotherapeuten und eine womöglich stationäre Therapie und Reha-Maßnahmen in einer anderen Umgebung helfen könnten.

Vorher aber, so Thomas Leykam, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, werde der Mann um einen längeren Gefängnisaufenthalt nicht herum kommen. Er habe mit der Tat gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Leykam forderte ein Jahr und zwei Monate Haft, für eine Bewährung sehe er beim besten Willen keine Anhaltspunkte.

Es handle sich bei den Fotos und Filmchen eindeutig um kinder- und jugendpornografische Aufnahmen, stellte Richter Rainer Würth sachlich fest. Zwar sei der Umfang des Materials vergleichsweise gering und es gebe auch keine Hinweise, dass es weiter gegeben wurde, doch für ihn wiege schwer, dass der Angeklagte offenbar die letzten Warnschüsse nicht gehört habe.

Zwar lebe er in bescheidenen, aber geordneten Verhältnissen, doch das werde ihm die Haft nicht ersparen können. Würth verurteilte den Täter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten.

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