Immer mehr Fehlalarme durch defekte Rauchmelder

Neumarkt: Wenn die Feuerwehr umsonst ausrückt

28.10.2021, 06:00 Uhr
Es war ein klassischer Fehlalarm: Am Sonntag Mittag jaulte der Feuermelder in einer Wohnung in diesem Wohnblock in Neumarkt, die Feuerwehr wurde alarmiert.

© Wolfgang Fellner Es war ein klassischer Fehlalarm: Am Sonntag Mittag jaulte der Feuermelder in einer Wohnung in diesem Wohnblock in Neumarkt, die Feuerwehr wurde alarmiert.

Immer öfter haben es die Feuerwehren des Landkreises Neumarkt mit Fehlalarmen zu tun. Dann rücken oft mehrere Feuerwehrfahrzeuge umsonst aus. Schuld sind laut Kreisbrandmeister Daniel Gottschalk meist technische Defekte an Brandmeldeanlagen in Firmen oder öffentlichen Einrichtungen oder - in letzter Zeit verstärkt - an Rauchmeldern in Privatwohnungen.

In Bayern sind Rauchmelder seit dem 1. Januar 2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.

Zwei verschiedene Alarmtöne

Ein solcher Rauchmelder kann schon mal defekt sein und einen Fehlalarm auslösen. Wenn den niemand abstellt, kommt irgendwann die Feuerwehr.

Ein solcher Rauchmelder kann schon mal defekt sein und einen Fehlalarm auslösen. Wenn den niemand abstellt, kommt irgendwann die Feuerwehr. © picture alliance/dpa

Wenn so ein Rauchmelder losgeht, dann ertönt ein durchdringender, durchgehender, lauter Alarmton - gut zu unterscheiden, von dem Warnton bei leerer Batterie. Dann nämlich piept der Rauchmelder mindestens 30 Tage lang circa alle 30 Sekunden, bevor die Batterie leer ist – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Modell blinkt zudem eine rote Leuchtdiode. Bei den meisten Rauchmeldern zeigt diese LED allerdings an, dass das Gerät problemlos funktioniert.

Problematisch wird das Ganze, wenn gerade niemand zuhause ist, der den Alarm abstellen kann. Dann rufen die Nachbarn irgendwann die Feuerwehr und weil diese nicht ausschließen kann, dass es tatsächlich brennt, muss sie auch ausrücken. "Grundsätzlich gilt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung", erklärt Daniel Gottschalk, Pressesprecher der Feuerwehren im Landkreis Neumarkt. Das heißt, dass die Feuerwehr nicht ohne Weiteres in eine Wohnung einbrechen darf.

Nicht das billigste Gerät anschaffen

Um allerdings ein Brandereignis auszuschließen, könne es schon mal sein, dass die Feuerwehr einen Schließzylinder oder eine Tür beschädigen muss, um in einer Wohnung nachzusehen, in der Alarm ertönt. "Manchmal schauen wir zuvor über die Drehleiter in die Fenster", sagt Gottschalk, "wenn es aber verdeckte Räume gibt, bleibt uns nichts anderes übrig, als einzubrechen."

Mit der Feuerwehr kommen auch Polizei und Rettungsdienste, wird Feueralarm ausgelöst.

Mit der Feuerwehr kommen auch Polizei und Rettungsdienste, wird Feueralarm ausgelöst. © a-nn-eig-20211017_133958-6.jpg, NN

Schuld seien oft Gerätedefekte an den Rauchmeldern, auch Staub oder Dampf, wie er beim Kochen entsteht, können den Warnton auslösen. "Man sollte den Rauchmelder natürlich nicht direkt über dem Herd anbringen und auch nicht das billigste Gerät anschaffen", rät Gottschalk. Bei vielen neueren Geräten ist übrigens gar kein Batteriewechsel mehr möglich. Diese funktionieren meist bis zu zehn Jahre und müssen dann komplett ausgetauscht werden.

Öfter mal nachschauen

Und wenn der Alarm losgeht, dann heißt es schnell handeln: Den Rauchmelder von der Decke nehmen, je nach Modell eine Taste drücken oder die Batterie entfernen und austauschen. "Am besten, man schaut sich das Gerät vorher mal an, wie es funktioniert", empfiehlt Gottschalk.

Denn so ein Fehlalarm kann teuer werden. Theoretisch ist es nämlich möglich, dass die Kommune den Feuerwehreinsatz in Rechnung stellt, wenn schlechte Wartung oder ein technischer Defekt die Ursache für den Alarm waren.

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