Das von den Schleierfahndern bei Wernberg-Köblitz aufgebrachte Wohnmobil. Die französischen Kennzeichen waren nicht für dieses Fahrzeug zugelassen.
© Polizeipräsidium Oberpfalz
Das von den Schleierfahndern bei Wernberg-Köblitz aufgebrachte Wohnmobil. Die französischen Kennzeichen waren nicht für dieses Fahrzeug zugelassen.

Die Polizei meldet

Viel Bares und Schmuck im Camper: Schleierfahnder in Oberpfalz hatten richtigen Riecher

Ein Wohnmobil mit französischen Kennzeichen im Bereich von Wernberg-Köblitz hatte das Interesse der Schleierfahnder der Grenzpolizei-Inspektion Waidhaus geweckt. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges, das auf der Bundesautobahn A6 in Fahrtrichtung Pilsen unterwegs war, stellten die Beamten schnell Ungereimtheiten fest. So war bereits kurz nach Beginn der Kontrolle klar, dass die französischen Kennzeichen nicht zu dem Wohnmobil gehörten und deshalb im Raum stand, dass dieses womöglich gestohlen war.

Der nun erst einmal tatverdächtige Fahrer des Wohnmobils behauptete, seine Personaldokumente in Spanien verloren zu haben. Seltsam nur, schreibt die Polizei in ihrem Pressebericht, dass ein Beamter im Inneren des Fahrzeugs seine deutschen Personaldokumente fand und bei einer Abfrage der Datenbank feststellte, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde.

Seine ebenfalls tatverdächtige Begleiterin wehrte sich bei der gebotenen Fesselung vehement und verletzte zwei Beamte leicht. Zudem warf eine größere Menge an Bargeld und Schmuck, die sich im Fahrzeug fanden, Fragen auf, die von den beiden nicht schlüssig beantwortet werden konnten.

Das Wohnmobil wurde zunächst sichergestellt und abgeschleppt, da die Eigentumsverhältnisse geklärt werden mussten und eine Straftat naheliegend war. Die Besitzverhältnisse sind inzwischen geklärt, ein Diebstahl oder eine Unterschlagung des Fahrzeuges ist ausgeschlossen.

Der 57-jährige Fahrer wurde dem Ermittlungsrichter in Düsseldorf aufgrund des bereits offenen Untersuchungshaftbefehl vorgeführt. Die 51-jährige Frau muss sich nun unter anderem wegen der tätlichen Angriffe auf die beiden Polizeibeamten verantworten und wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg ebenfalls einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Mit dem Anfangsverdacht der Geldwäsche wurde das Gesamtverfahren zwischenzeitlich an die Kriminalpolizeiinspektion Amberg übergeben, welche die weiteren Ermittlungen führt.


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