Im Wohnheim

Wegen Beihilfe beim Jugendrichter in Neumarkt: Lehrgang mit einer Tüte Gras

16.5.2022, 16:30 Uhr
Der kurzzeitige Aufbewahrung einer Tüte Gras wurde einem jungen Mann zum Verhängnis. 

© Fernando Llano, dpa Der kurzzeitige Aufbewahrung einer Tüte Gras wurde einem jungen Mann zum Verhängnis. 

Diese Gefälligkeit kam einen jungen Mann teuer zu stehen. Eine Bekannte hatte ihn gebeten, in seinem Zimmer im Wohnheim knapp drei Gramm Marihuana deponieren zu dürfen, weil sie Kontrollen der Heimleitung fürchtete. Doch die Polizei sah auch bei ihm nach und wurde fündig.

Unterschiedliche Angaben

Die beiden Jugendlichen besuchten zusammen einen beruflichen Lehrgang in Niederbayern. Doch während volljährige Teilnehmer relative Freiheiten genossen, mussten sich die Heranwachsenden strengen Regeln unterwerfen.

Vor Jugendrichter Gerrit Stadler stritt der inzwischen ausgelernte Handwerker ab, etwas von dem Tütchen Gras auf seinem Fensterbrett gewusst zu haben. Die Auszubildende blieb bei ihrer Version, dass sie den jungen Mann vorher gefragt habe.

Die Jugendliche erklärte, sie würde nicht regelmäßig kiffen. Nur wenn sie sich in der Schule oder im Beruf überfordert fühle, greife sie gelegentlich zu einem Joint.

Milde für die Delinquentin, Eintragungen belasten Angeklagten

Richter Stadler schlug Staatsanwältin Jaclyn Zäch vor, das Verfahren gegen das Mädchen gegen eine Arbeitsauflage von 25 Stunden für eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Es habe sich um eine geringe Menge einer weichen Droge zum ausschließlichen Eigenkonsum gehandelt. Diesem Vorschlag stimmte Zäch zu.

Mit so viel Milde konnte der junge Mann nicht rechnen. Denn in seinem Bundeszentralregister fanden sich bereits drei Eintragungen. Neben Beihilfe kam bei ihm auch eine Verurteilung wegen Besitz in Betracht. Rein juristisch gesehen sei er - als er das Marihuana aufbewahrte - kurzzeitig in dessen Besitz gewesen.

Staatsanwältin Zäch schlug eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro vor. So hart wollte Richter Stadler den Angeklagten dann doch nicht ran nehmen und halbierte die Zahl der Tagessätze. Die 2000 Euro kann der junge Mann in Monatsraten von 100 Euro abstottern.

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