Corona-Hilfen

MdL Schmidt hat gute Nachrichten für Schweinehalter

11.1.2022, 13:18 Uhr
MdL Schmidt hat gute Nachrichten für Schweinehalter

© Abgeordnetenbüro Schmidt

Hintergrund des schleppenden Verfahrens war nach Mitteilung Schmidts, „dass die beauftragte Bewilligungsstelle allgemeine Schreiben beispielsweise von Verbänden, die die corona-bedingten Umsatzeinbrüche von schweinehaltenden Betrieben belegen, nicht als Begründung des Antrags akzeptierte“. Die schweinehaltenden Betriebe hätten derzeit zu kämpfen. Infolge geschlossener Gaststätten im vergangenen Jahr sei ihr Absatz eingebrochen, ausgefallene Feste wirkten sich zusätzlich spürbar aus. „Damit die Höfe durchhalten können, ist es wichtig, dass zumindest die Corona-Hilfen zuverlässig fließen", so die Abgeordnete der Freien Wähler aus Uehlfeld.

Die Lösung, für die sich nach Auskunft von Gabi Schmidt Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger stark gemacht habe, sieht nun folgendermaßen aus: Bayern setzt auf ein Verfahren, das bereits in Nordrhein-Westfalen umsetzt wird. Demnach bekommt der Landwirt die volle Summe der Überbrückungshilfe ausbezahlt, wenn der „prüfende Dritte“ - wie etwa der beauftragte Steuerberater - zu 100 Prozent nachweisen kann, dass für den jeweiligen Betrieb Corona die Ursache des Umsatzeinbruchs ist. Kann der Beweis nicht restlos erbracht werden, wird eine Kürzung in Höhe von schätzungsweise fünf Prozent vorgenommen, um Umsatzeinbrüche, wie zum Beispiel durch die Afrikanische Schweinepest, zu berücksichtigen.

Ende vergangenen Jahres war das Bewilligungsverfahren vorübergehend gestoppt worden, weil Bayern auf eine Klärung der Modalitäten der entsprechenden Hilfen durch den Bund, wie detailliert die Antragsbegründungen sein müssen, gewartet habe, so MdL Schmidt, die dazu erklärt: „Es ist gut, dass die Hilfen in Bayern nun wieder fließen, denn durch den Preisverfall bei Ferkeln und Mastschweinen sind etliche Betriebe in einer existenzbedrohenden Lage“.

Diese Landwirte müssten die entsprechenden Zahlungen rasch erhalten, um ihre Liquidität zu sichern. Denn beachtet werden müssten in diesem Zusammenhang auch die Konsequenzen: „Wenn die Landwirte in wirtschaftliche Schieflage geraten, können sie nicht neu aufstallen. Und das bedeutet dann letztlich das Ende der regionalen Fleischerzeugung“, mahnt Schmidt.

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