Seuche auf dem Vormarsch

Vogelgrippe: Wer Geflügel hält, muss jetzt aufpassen

25.11.2022, 08:23 Uhr
Vogelgrippe Hühner

© Pixabay Vogelgrippe Hühner

Die Geflügelpest, auch unter den Namen Vogelgrippe bekannt, breitet sich zurzeit von Norddeutschland aus. Das aktuelle Geschehen ist nach Angaben des Landratsamts das schwerste, das bislang in Europa und Deutschland registriert wurde. Deshalb werden jetzt in ganz Bayern und im Nürnberger Land die Maßnahmen verschärft.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel (ausgenommen Tauben) verkauft, gehandelt oder gezeigt werden, sind im Landkreis Nürnberger Land ab sofort verboten.

Um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern, ist es aus fachlichen Erwägungen außerdem erforderlich, Fütterungen von Wildvögeln (hierunter fallen: Hühner, Gänse, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) zu unterbinden, denn die Fütterungsplätze stellen naturgemäß „Hotspots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. Singvögel im heimischen Garten dürfen dagegen nach wie vor gefüttert werden.

Doch damit noch nicht genug. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört es auch, die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Die Stallungen oder Volieren dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Die Kleidung muss nach Verlassen des Stalles sofort abgelegt, gereinigt und desinfiziert werden. Einwegschutzkleidung muss unverzüglich beseitigt werden.

Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden. Ebenso müssen die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, müssen jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall gereinigt und desinfiziert werden.

Geflügelhalter sind verpflichtet, eine sogenannte „Schadnagerbekämpfung“ durchzuführen und dies schriftlich zu dokumentieren. Darüber muss es im Betrieb eine Möglichkeit zum Händewaschen sowie zum Wechseln der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe geben.

Vorsicht ist nötig

Wer Geflügel hält und bemerkt, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere krank werden oder unerwartet versterben, sollte eine Infektion mit der Vogelgrippe in Betracht ziehen und dies umgehend beim Veterinäramt melden, da für die Vogelgrippe eine Anzeigepflicht gilt. Auch wer in der freien Natur totes Wildgeflügel findet, sollte dem Veterinäramt sofort Bescheid geben – und den Kadavern nicht zu nahe kommen. Das Veterinäramt des Nürnberger Landes ist telefonisch unter 09123/9506584 oder 09123/9506598 und per Mail an veterinaeramt@nuernberger-land.de erreichbar.

Weitere Informationen und Details finden sich im Amtsblatt, das in der heutigen Lokalausgabe der Pegnitz-Zeitung enthalten ist, und auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.