Testpflicht
Neue Corona-Regeln an Schulen und Kindergärten: "Konzept basiert auf viel Vertrauen"
9.1.2022, 13:18 UhrAuch in Pegnitz dürfen Schüler den Präsenzunterricht nur dann besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Diese Regelung gelte auch für Geimpfte und Genesene, da diese ebenfalls im Fall einer Infektion andere anstecken könnten, teilt die Pressesprecherin des Landratsamts Bayreuth, Karen Görner-Gütling, mit. Für die Schüler ändere sich nicht sehr viel, denn die bekannten Möglichkeiten – Testung in der Schule unter Aufsicht oder ein externer Nachweis – blieben unverändert.
Ab einem Alter von einem Jahr
Lediglich bei den Kindertagesstätten (Kitas) hat sich etwas getan. Bevor die Erziehungsberechtigten ihre Kinder abgeben, muss montags, mittwochs und freitags jeweils getestet werden. Diese Regelung gelte, laut Anordnung des Staatsministeriums, für alle Kinder ab einem Jahr.
Dabei kann sich die Einrichtung für eine von zwei Optionen entscheiden. Die erste sieht vor, dass die Eltern am Testtag ein aktuell negatives Untersuchungsergebnis in die Kinderbetreuung mitbringen. Der Nachweis werde von den Betreuern vor Ort überprüft und nach dem Vorzeigen vor Ort entsorgt. Für Option zwei gibt es ein bereitgestelltes Formular, welches auf die bestehende Testnachweispflicht hinweist. Auf diesem tragen die Eltern nach jeder Testung das Datum sowie das Ergebnis ein, unterschreiben ihre Angaben und zeigen das Formular beim Bringen des Kindes vor.
"Das gesamte Konzept basiert auf sehr viel Vertrauen", bestätigt Doris Bernet-Bauer, Leiterin des Kindergartens Zum Guten Hirten am Wiesweiher. "Wir haben alle in einem Newsletter darüber aufgeklärt und bisher gut mit den Eltern zusammengearbeitet. Es ist ja auch für die Sicherheit aller." Es helfe keinem, wenn die gesamte Einrichtung sich in Quarantäne begeben müsste.
Doch auch die Einrichtungen selbst müssen eigenständig prüfen, ob ein Mitarbeiter sich eventuell mit dem Virus infiziert hat. "Alle Betreuer testen sich ebenfalls regelmäßig. Alle Ungeimpften müssen sich täglich testen. Drei Tests in der Woche stellt dabei die Regierung", erklärt Stefanie Hellbach, die Verwaltungsleitung für die katholischen Kindertagesstätten des Dekanats Bayreuth.
Unter der Aufsicht von Kollegen müssten diese Tests durchgeführt und anschließend dokumentiert werden. Tests von Teststationen seien dabei ebenfalls gültig. "Das wird jeden Tag vor Dienstbeginn nach dem Vier-Augen-Prinzip in einem separaten Raum überprüft", berichtet Bernet-Bauer.
Die PCR-Pool-Tests in der Schule bleiben weiterhin kostenlos, erklärt Görner-Gütling. Für die Eltern von Kita-Kindern gebe es eine weitere Regelung. Damit diese nun keine Unsummen an Geld in die Hand nehmen müssten, weil sie pro Kind und pro Woche drei Schnelltests benötigen, wurde in den vergangenen Wochen ein entsprechender Berechtigungsschein verteilt, der nach Bedarf eingelöst werden konnte.
Die Apotheken haben sich offensichtlich gut vorbereitet und ausreichend Schnelltests eingekauft. "Die Nachfrage ist auf jeden Fall gedeckt. Wir sind gut gerüstet", ist sich Christiane Hausner, Inhaberin der Apotheke am Schloßberg, sicher. Zudem hätten die Händler signalisiert, dass es auch in der Zukunft zu keinem Engpass käme.
Zertifizierte und geprüfte Ware
Diese Aussage kann Bernhard Weiß, Inhaber der Hirsch Apotheke, nur zustimmen: "Es gab mal im November einen Engpass, da standen mal zwei Wochen keine zur Verfügung, aber das soll nicht mehr passieren". Weiß weiter: "Es gibt inzwischen unheimlich viele Anbieter. Ich achte darauf, dass die Verkäufer aus der Region stammen. Das ist mir wichtig." Er kaufe nicht das Allerbilligste, was der Markt hergebe, sondern sei ein Freund von zertifizierter, kontrollierter und geprüfter Ware.
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