Urteil nach brutaler Attacke

Mordversuch im Reisebus bei Hilpoltstein: Täter kommt in die Psychiatrie

20.6.2022, 15:42 Uhr
Der Angeklagte wird wegen eines Angriffs in einem kleinen Reisebus im September 2021 in der Psychiatrie untergebracht. 

© Daniel Karmann, dpa Der Angeklagte wird wegen eines Angriffs in einem kleinen Reisebus im September 2021 in der Psychiatrie untergebracht. 

Ein 31-Jähriger wird wegen eines Angriffs auf einen Fahrgast in einem Reisebus in einer Psychiatrie untergebracht. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Der Serbe hatte im vergangenen September auf der Autobahn 9 in Mittelfranken in dem Reisebus mit insgesamt 14 Gästen von Frankfurt nach Belgrad einen schlafenden 20-Jährigen mehrmals geschlagen und heftig gegen den Kopf getreten. Die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wertete das als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.

Viel Aufsehen

Der Vorfall hatte für viel Aufsehen gesorgt. Die Polizei vermutete zunächst eine bewaffnete Geiselnahme oder einen Anschlag, weil in einem Notruf von Terrorist und Pistole die Rede gewesen war. Sie rückte mit zahlreichen Kräften aus.

Die Autobahn wurde bei Hilpoltstein gesperrt. Ein Spezialeinsatzkommando nahm den Verdächtigen schließlich fest. Ein Gutachter stellte bei ihm später eine paranoide Schizophrenie fest. Aufgrund von Wahnvorstellungen habe er geglaubt, dass das Opfer ihn töten wollte, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bader bei der Urteilsverkündung.

Deshalb sei er bei der Tat nicht schuldfähig gewesen. Auch künftig sei damit zu rechnen, dass er ähnliche Straftaten begehe. Deshalb stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Antrag der Staatsanwaltschaft

Für den 31 Jahre alten Beschuldigten forderte der Staatsanwalt die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld argumentiert, dass der Beschuldigte wegen seiner paranoiden Schizophrenie eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dabei stützte er sich auf die Aussagen eines psychiatrischen Gutachters, der den Beschuldigten untersucht hat. Die Verteidigung widersprach dem Antrag auf Unterbringung nicht, forderte aber, den Tatbestand auf versuchten Totschlag zu ändern.

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