EU-Richtlinie sorgt für Verwirrung
Neue Regeln für die Altkleidersammlung: Landkreis Roth klärt auf, was künftig in den Container darf
10.1.2025, 15:00 UhrAktuell kursieren viele irreführende Meldungen über Änderungen bei der Alttextiliensammlung seit Jahresbeginn. De facto aber gilt: Im Landkreis Roth ändert sich nichts. Darauf weist die Abfallwirtschaft des Landkreises hin.
Für Unruhe sorgt eine EU-Rahmenrichtlinie, deren Ziel es ist, künftig noch mehr Textilien für ein stoffliches Recycling getrennt zu sammeln. EU-Richtlinien müssen in nationales Recht übernommen werden. Da in Deutschland gleichwohl seit vielen Jahren flächendeckend Altkleider gesammelt, hat deren Inkrafttreten keine praktischen Auswirkungen.
Altkleidersammlung ist keine Müllentsorgung
Weiterhin gilt: Nicht tragbare Kleidung darf weiterhin im Restabfall entsorgt werden. Saubere, unbeschädigte und gut tragbare Kleidung, Heimtextilien und paarweise gebündelte Schuhe werden von den größtenteils gemeinnützigen Organisationen über Container gesammelt und entsprechend verwertet. Die Standorte der Alttextilcontainer können immer aktualisiert auf der Homepage des Landratsamts sowie der AbfallApp des Landkreises abgefragt werden.
Im Gegenzug dürfen ungewaschene, auch leicht beschädigte oder unangenehm riechende Stücke, Plüschtiere, Kissen und sonstiger Müll ausdrücklich nicht über den Altkleider-Container entsorgt werden. Grund: Sie können keiner weiteren Nutzung zugeführt werden, für ein Faserrecycling von Mischgewebe gibt es derzeit noch nicht genügend Verwerter. So lange erfordern diese Stücke ein mühsames Aussortieren, hinzu kommen entsprechende Entsorgungskosten. Viel besser ist es, solche Kleidungsstücke gleich über die Restmülltonne zu entsorgen.
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