Solarpflicht: Fränkische Stadt erlaubt nur noch Häuser mit PV-Anlagen

16.3.2021, 15:01 Uhr
Wer in Würzburg auf städtischem Grund neu baut, muss künftig zwingend eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf dem Dach installieren.

© BP Solar Wer in Würzburg auf städtischem Grund neu baut, muss künftig zwingend eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf dem Dach installieren.

Eine "solare Baupflicht" gibt es im Freistaat bereits in Amberg. Dort hatte der Stadtrat im Jahr 2019 beschlossen, dass in allen Bebauungsplänen eine PV-Pflicht künftig obligatorisch ist. Pfaffenhofen hatte das zuvor für ein bestimmtes Wohngebiet beschlossen, Konstanz für Neubauten auf städtischem Grund. Zuletzt hatte auch Erlangen Ende 2020 eine solare Baupflicht eingeführt. Die Regelung besagt, dass bei Neubauten, für die eine Bebauungsplanänderung, -neuaufstellung oder ein städtebaulicher Vertrag erforderlich ist, künftig die Installation einer PV-Anlage verpflichtend ist.

Pflicht gilt nicht, wenn PV-Anlage unrentabel wäre

Nun stimmte der Würzburger Stadtrat für die Einführung einer Solarpflicht - und geht ähnlich vor wie Konstanz. Die Pflicht gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude auf Grundstücken, die von der Stadt Würzburg verkauft oder mit Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden. Aufgehoben wird die Pflicht nur, wenn die Käufer nachweisen können, dass eine PV-Anlage in diesem konkreten Fall unrentabel oder technisch unmöglich wäre.

Sowohl thermische als auch elektrische Energiegewinnung sind zulässig. Die Kollektoren oder Module müssen bei Ein- und Zweifamilienhäuser mindestens eine Größe von 25 Prozent der Grundfläche einnehmen, bei Mehrfamilienhäusern und Nicht-Wohngebäuden werden sogar 35 Prozent verlangt.


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Die Stadt Würzburg will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden und ist deshalb in diesem Bereich deutlich ambitionierter als andere Kommunen in Bayern. Im Juni 2020 hatte sich die Stadt bereits zu Photovoltaik oder Solarthermie auf eigenen Neubauten verpflichtet. Diese Pflicht gilt auch bei der Sanierung von Dächern in städtischem Eigentum.

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