In gleich drei Städten

Verkaufsoffener Sonntag in der Region: Hier können Sie heute einkaufen

Hicran Songur

NN.de-Redakteurin

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22.9.2024, 09:04 Uhr
An einigen Wochenenden finden in der Region verkaufsoffene Sonntage statt - im Herbst sind die Tage meist mit Märkten und Kirchweihen verbunden, wie hier in Nürnberg.

© dpa/ Günter Distler An einigen Wochenenden finden in der Region verkaufsoffene Sonntage statt - im Herbst sind die Tage meist mit Märkten und Kirchweihen verbunden, wie hier in Nürnberg.

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Manchmal reichen auch sechs Tage in der Woche nicht aus, um sich Zeit für das Einkaufen zu nehmen. Oder aber, Sie möchten zur Abwechslung keinen ruhigen Sonntag, sondern die freie Zeit bummelnd auf Einkaufstour verbringen.

Das ist am Sonntag, 22. September 2024, möglich - und zwar gleich an drei Orten. Hier finden Sie die Übersicht der verkaufsoffenen Sonntage in der Region.

Wer am Sonntag, 22. September 2024, einkaufen möchte, hat in Lauf a. d. Pegnitz die Möglichkeit. An diesem Sonntag findet in Lauf von 11 bis 18 Uhr das Brunnenfest statt.

Anlässlich dazu gibt es den verkaufsoffenen Sonntag in Lauf: Die Geschäfte haben hier von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

Auch in Feuchtwangen gibt es am 22. September 2024 einen verkaufsoffenen Sonntag: Die Geschäfte haben an diesem Sonntag von 12 bis 17 Uhr geöffnet.

Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag ist die Feuchtwanger Wiesenkirchweih, Mooswiese. Von Freitag, 20. September 2024, bis Dienstag, 24. September 2024, gibt es in Feuchtwangen Volksfestbetrieb samt Verkaufsständen, Vergnügungspark, Bier- und Weinzelt.

Der traditionelle Festzug ist am Mooswiesensonntag ab 13.30 Uhr. Die Kirchweih endet am Dienstagabend mit einem Großfeuerwerk.

In Neustadt a. d. Aisch findet am 22. September 2024 ein verkaufsoffener Sonntag statt. Die Geschäfte haben an diesem Tag zwischen 12.30 und 17.30 Uhr geöffnet.

Außerdem findet am Sonntag das Herbstfest samt Michaelimarkt in Neustadt statt.

Anlässlich von Märkten, Messen, Kirchweihen, Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

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