Beschluss

Das Handyparken in Weißenburg kommt ab 17. Januar

3.1.2022, 06:05 Uhr
 Die Zeit der Parkscheibe ist hier bald vorbei. Der Plerrer gehört künftig zur Halteverbotszone der Altstadt, weshalb dort ab Mitte Januar auch eine Höchstparkdauer von 100 Minuten gilt und ein Parkschein gelöst werden muss. Dort ist dann natürlich auch das Handyparken möglich.

© Robert Renner, NN  Die Zeit der Parkscheibe ist hier bald vorbei. Der Plerrer gehört künftig zur Halteverbotszone der Altstadt, weshalb dort ab Mitte Januar auch eine Höchstparkdauer von 100 Minuten gilt und ein Parkschein gelöst werden muss. Dort ist dann natürlich auch das Handyparken möglich.

Das Handyparken erspart schon in vielen anderen Städten den Autofahrern den Gang zum Parkscheinautomaten sowie die Suche nach passendem Kleingeld. „Die Nutzer haben künftig die Möglichkeit mittels einer App ihre Parktickets für den Altstadtbereich zu lösen“, erläutert Kerstin Segl von der städtischen Straßenverkehrsbehörde.

Die App, die hierfür zum Einsatz kommt, heißt Parkster und steht in den App-Stores kostenlos zum Download bereit.

Für den Autofahrer fallen durch das Handyparken keine zusätzlichen Kosten an, es wird nur die Bezahlmöglichkeiten für Parkscheine erweitern. Die Parkscheinautomaten können weiterhin genutzt werden. Die neue Parkgebührenordnung gilt auf allen Straßen innerhalb des Altstadtrings und – das ist neu – auch am Plerrer.

Parkscheine nun auch am Plerrer

Der Stadtrat hat im Mai einem Bewirtschaftungskonzept für die Parkplätze zugestimmt, demzufolge die Halteverbotszone der Altstadt und das Parken mit Parkschein innerhalb gekennzeichneter Flächen auf den Parkplatz am Busbahnhof ausgeweitet wird.

Diese Regelung tritt zum 15. Januar in Kraft und beschränkt gleichzeitig die Höchstparkdauer am Plerrer auf 100 Minuten. Für diese Zeit ist, wie auch sonst in der Altstadt, ein Euro zu bezahlen.

Es hatte sich zwar im Nachhinein herausgestellt, dass das beschlossene Bewirtschaftungskonzept nicht handhabbar ist, weshalb es vom Stadtrat im Oktober überarbeitet wurde. Die für den Plerrer beschlossenen Regelungen haben aber Bestand.

Höchstparkdauer 100 Minuten

Die neue Verordnung regelt den Geltungsbereich und die Zahlungsmöglichkeiten sowie die Parkgebühren. Für zehn Minuten Parkzeit sind zehn Cent, für 30 Minuten 30 Cent und so weiter zu bezahlen, Die Höchstparkdauer beträgt 100 Minuten.

Die gebührenpflichtige Parkzeit beginnt montags bis freitags um 9 Uhr und endet um 18 Uhr, samstags geht sie von 9 bis 13 Uhr, während der übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken gebührenfrei.

Im Stadtrat wurde das Thema nicht mehr diskutiert. Lediglich Heinz Gruber sprach sich dagegen aus. Er sieht im Handyparken einen weiteren „kleinen Schritt zur Bargeldabschaffung“, den er „nicht mitgehen“ will.