Der Umgang mit den Hygienemaßnahmen
Drei Sitzungen, drei Regelungen
20.12.2021, 13:07 UhrDie Gesetzeslage ist, wie so oft für Nichtjuristen, einigermaßen unübersichtlich. Das Innenministerium empfiehlt für Stadt-, Gemeinderat und Kreistagssitzungen jedenfalls folgende Regelungen: Für „Gremienmitglieder“, also Gemeinde- oder Stadträte, sei sowohl die 3G- als auch die 3G-Plus-Regelung zulässig angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens.
Die 2G-Plus-Regelung, die nur Geimpfte und Getestete mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest zulässt, sei indes nicht mit dem „organschaftlichen Recht“ auf Sitzungsteilnahme vereinbar. Werde ein Gremiumsmitglied unrechtmäßig von der Sitzung ausgeschlossen, dann könne dies auch dazu führen, dass alle in der Sitzung gefassten Beschlüsse nichtig seien. Dem Innenministerium zufolge bestehe aber die Möglichkeit, dass Gremienmitglieder, „die keinen Impf- oder Genesungsnachweis erbringen können oder wollen“, vorerst nur virtuell an den Sitzungen teilnehmen.
Für Besucher hält das Ministerium ebenfalls sowohl 3G bzw. 3G-Plus-Regelungen als auch 2G- und sogar 2G-Plus-Regelungen für vertretbar und empfiehlt, vor Ort eine Möglichkeit für Selbsttests unter Aufsicht anzubieten.
Maskenempfehlung
Um zusätzlich das Infektionsrisiko zu minimieren empfiehlt das Innenministerium die Anordnung einer Maskenpflicht, die jede Stadt oder Gemeinde gemäß dem Hausrecht oder der Sitzungsordnung anordnen kann. Als weitere Maßnahmen empfiehlt das Ministerium stets den vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Sitzungsteilnehmern und auch zwischen den Gästen einzuhalten und auf „infektionsschutzgerechtes Lüften“ zu achten.
Soweit die Vorgaben von oben, die unten teilweise sehr unterschiedlich umgesetzt werden, wie sich am Donnerstagabend zeigte. Die Besucher als auch die Gemeinderäte in Pleinfeld mussten sich weder testen lassen noch wurden sie kontrolliert, ob sie geimpft oder genesen sind. Lediglich eine FFP2-Maskenpflicht musste eingehalten werden. In Weißenburg galt am gleichen Tag die 2G-Regelung für Besucher, für Stadträte galt 3G. Und im Nennslinger Gemeinderat galt generell 3G, das heißt, Gäste und Räte mussten entweder geimpft, genesen oder getestet sein.
Warum man es bayernweit schafft, dass in Geschäften eine einheitliche Regelung gilt, nicht aber in den Kommunalparlamenten? Darauf hat Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag auch keine richtig plausible Antwort. Der Direktor des kommunalen Spitzenverbandes empfiehlt aber allen Kommunen im Freistaat, dass sie im gleichen Landkreis auch die gleichen Regelungen anwenden und sich dabei vor allem vom jeweiligen Gesundheitsamt fachlichen Rat holen.
„Unserer Meinung nach sollte das eigentlich keine Gemeinde selbst entscheiden in Zeiten einer Pandemie“, sagte Schober auf Anfrage unserer Zeitung. Schließlich sei das Gesundheitsamt die zuständige Fachbehörde, und es könne dadurch ein Wildwuchs im gleichen Landkreis vermieden werden.
Die Antwort der Landratsamts-Pressestelle auf unsere Anfrage lautet dagegen so: „Das Gesundheitsamt empfiehlt mit Blick auf den Infektionsschutz die Anwendung der 3G-Regel, die Beachtung der (FFP2-)Maskenpflicht, die Einhaltung der Mindestabstände sowie regelmäßiges Lüften und die Einhaltung der gängigen Hygienemaßnahmen. Dieser Empfehlung folgt beispielsweise der Landkreis bei den Sitzungen der Kreisgremien.“