Alles auf einen Blick

CO2-Preis, Tabaksteuer und Hühnerküken: Das ändert sich ab Januar 2022

2.1.2022, 08:14 Uhr
Ab 1. Januar soll der CO2-Preis von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 steigen. Dadurch werden sich die Heizkosten und der Preis für Treibstoff erhöhen. Konkret bedeutet das zum Beispiel einen Aufschlag von 8,4 Cent pro Liter bei Benzin und 1,6 Cent bei Heizöl.
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CO2-Preis

Ab 1. Januar soll der CO2-Preis von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 steigen. Dadurch werden sich die Heizkosten und der Preis für Treibstoff erhöhen. Konkret bedeutet das zum Beispiel einen Aufschlag von 8,4 Cent pro Liter bei Benzin und 1,6 Cent bei Heizöl. © Julian Stratenschulte, dpa

Um das Existenzminimum zu sichern, gibt es bei der Einkommenssteuer den Grundfreibetrag. Dieser ist der Teil des Einkommens, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.744 auf 9.984 Euro im Jahr für Alleinstehende. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
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Grundfreibetrag erhöht sich

Um das Existenzminimum zu sichern, gibt es bei der Einkommenssteuer den Grundfreibetrag. Dieser ist der Teil des Einkommens, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.744 auf 9.984 Euro im Jahr für Alleinstehende. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag. © Tobias Hase/dpa, NN

Zum 1. Januar steigen die Tabaksteuertarife an. Die Steuer auf Zigaretten und Feinschnitt wird bis 2026 in vier Stufen angehoben. Daneben wird die Besteuerung von erhitztem Tabak („Heat-not-Burn-Produkte“) sowie Substanzen, die in E-Zigaretten konsumiert werden, angepasst, wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt. Wasserpfeifentabak soll zukünftig ebenfalls einer angepassten, höheren Besteuerung unterliegen. Diese Maßnahmen seien zum Jugendschutz und Schutz der Gesundheit nötig, so das Ministerium.
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Angepasste Tabaksteuer

Zum 1. Januar steigen die Tabaksteuertarife an. Die Steuer auf Zigaretten und Feinschnitt wird bis 2026 in vier Stufen angehoben. Daneben wird die Besteuerung von erhitztem Tabak („Heat-not-Burn-Produkte“) sowie Substanzen, die in E-Zigaretten konsumiert werden, angepasst, wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt. Wasserpfeifentabak soll zukünftig ebenfalls einer angepassten, höheren Besteuerung unterliegen. Diese Maßnahmen seien zum Jugendschutz und Schutz der Gesundheit nötig, so das Ministerium. © Robert Schlesinger, dpa

Die Deutsche Post wird zum 1. Januar 2022 ihre Preise erhöhen. Der Standardbrief wird Beispielsweise 5 Cent teurer und kostet dann 85 Cent.
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Das Porto erhöht sich

Die Deutsche Post wird zum 1. Januar 2022 ihre Preise erhöhen. Der Standardbrief wird Beispielsweise 5 Cent teurer und kostet dann 85 Cent. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa, ARC

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten in den letzten Monaten viele Veranstaltungen ausfallen. Veranstalter durften als Ersatz Gutscheine ausgeben, statt den Ticketpreis zu erstatten. Sollten diese Gutscheine nicht eingelöst worden sein, können Kunden ab 1. Januar eine Auszahlung der Gutschrift einfordern. Voraussetzung ist, dass die ursprünglichen Tickets vor dem 8.März 2020 gekauft wurden. 
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Gutscheine werden erstattet

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten in den letzten Monaten viele Veranstaltungen ausfallen. Veranstalter durften als Ersatz Gutscheine ausgeben, statt den Ticketpreis zu erstatten. Sollten diese Gutscheine nicht eingelöst worden sein, können Kunden ab 1. Januar eine Auszahlung der Gutschrift einfordern. Voraussetzung ist, dass die ursprünglichen Tickets vor dem 8.März 2020 gekauft wurden.  © Swen Pförtner, dpa

Ab 1. Januar wird die Pfandpflicht in Deutschland ausgeweitet. Auch Einwegflaschen aus Kunststoff werden im nächsten Jahr pfandpflichtig. 2024 soll dann die Pfandpflicht für Kunststoffflaschen mit Milch und Milcherzeugnissen eingeführt werden. 
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Die Pfandpflicht wird ausgeweitet

Ab 1. Januar wird die Pfandpflicht in Deutschland ausgeweitet. Auch Einwegflaschen aus Kunststoff werden im nächsten Jahr pfandpflichtig. 2024 soll dann die Pfandpflicht für Kunststoffflaschen mit Milch und Milcherzeugnissen eingeführt werden.  © a-imago-20211207_123800-1.jpg, no credit

Bisher konnten Kunden der Deutschen Bahn ihre Fahrkarte am Automaten, am Schalter, online oder beim Reisebegleiter im Zug kaufen. Ab Januar 2022 wird der Ticketverkauf im Zug eingestellt. Fahrkarten müssen damit vor Antritt der Fahrt gelöst werden. 
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Kein Fahrkartenverkauf in der Bahn

Bisher konnten Kunden der Deutschen Bahn ihre Fahrkarte am Automaten, am Schalter, online oder beim Reisebegleiter im Zug kaufen. Ab Januar 2022 wird der Ticketverkauf im Zug eingestellt. Fahrkarten müssen damit vor Antritt der Fahrt gelöst werden.  © News5 / Ott

Bisher wurden männliche Hühnerküken aus wirtschaftlichen Gründen oft kurz nach dem Schlüpfen getötet. Ab 1. Januar ist diese Vorgehensweise verboten.
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Töten von Hühnerküken wird verboten

Bisher wurden männliche Hühnerküken aus wirtschaftlichen Gründen oft kurz nach dem Schlüpfen getötet. Ab 1. Januar ist diese Vorgehensweise verboten. © Bernd Wüstneck, dpa

Ab dem 1. Januar steigt der Mindestlohn von 9,60 auf 9,82 pro Stunde an. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden. 
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Der Mindestlohn steigt

Ab dem 1. Januar steigt der Mindestlohn von 9,60 auf 9,82 pro Stunde an. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden.  © Daniel Reinhardt, dpa-tmn

Für alle Kaufverträge, die ab dem 01. Januar 2022 geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel. Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Nun verlängert sich diese Frist auf 12 Monate.
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Beweislastumkehr im Kaufrecht

Für alle Kaufverträge, die ab dem 01. Januar 2022 geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel. Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Nun verlängert sich diese Frist auf 12 Monate. © IMAGO / Fotostand