Alles auf einen Blick
Tabaksteuer, Corona-Bonus und Mindestlohn: Das ändert sich 2022
33 Bilder 28.12.2021, 12:48 UhrVerbot von Plastiktüten
Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. © Fleig/Eibner-Pressefoto/imago images
Briefporto steigt
Die Deutsche Post plant angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren. So sollen für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden. © Deutsche Post DHL Group, dpa
CO2-Steuer steigt
Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern. © Dirk Sattler via www.imago-images.de
Pflicht zum E-Rezept
Zum 1. Januar wird das elektronische Rezept für Arztpraxen grundsätzlich zur Pflicht. Gesetzlich Versicherte erhalten dann einen QR-Code entweder im Smartphone oder ausgedruckt. Die Pflicht besteht allerdings nur für die Praxen, die technisch dazu in der Lage sind. Bei manchen könnte es also etwas länger dauern. © Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Fahrkartenkauf im Zug nicht mehr möglich
Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann. © Rüdiger Wölk via www.imago-images.de
Kükentöten verboten
Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. © Peter Endig, dpa
Mehr Mindestlohn
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt. © Jens Wolf, dpa
"Kündigungsbutton"
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können. © Christin Klose, dpa-tmn
Corona-Bonus steuerfrei
Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. © Sascha Steinach via www.imago-images.de
Elektrogeräte abgeben
Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln. © Dwi Anoraganingrum via www.imago-images.de
Erhöhung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird. © Wolfram Steinberg, dpa
Gewährleistungsfrist verlängert
Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt. © DOC-Photo
Elektronische Krankschreibung
Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden. © via www.imago-images.de
EEG-Umlage sinkt 2022 auf niedrigsten Stand seit zehn Jahren
Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen. © Hauke-Christian Dittrich/dpa
Pfandpflicht ausgeweitet
Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig. © Pius Koller via www.imago-images.de
Änderungen für Plug-in-Hybride
Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer. Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2022 verlängert. Der Zuschuss beträgt beim Kauf bis zu 9000 Euro. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes
Ein alleinstehender Erwachsener soll ab Januar 449 Euro im Monat bekommen. Insgesamt erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Der Satz für Partnerinnen, Partner und Ehegatten steigt um 3 Prozent auf 404 Euro. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Bau von Schornsteinen
Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft. © Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de
Höhere Mindestvergütung für Azubis
Der Mindestlohn gilt nicht für Menschen in Ausbildung. Für sie gibt es aber die gesetzlich festgeschriebene Mindestvergütung. Ab Januar steigt diese von derzeit 550 auf dann 585 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr. Anschließend gibt es 18 Prozent mehr im zweiten Lehrjahr, 35 Prozent im dritten und plus 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. © Ford-Werke GmbH, obs
Mehr Rente
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte Ende November, er erwarte, "dass die Renten in Deutschland ab Juli 2022 um 4,4 Prozent steigen." Das klingt viel, ist aber weniger als noch im vergangenen Sommer prognostiziert - als von Rentenerhöhungen von 5,2 Prozent im Westen und 5,9 Prozent im Osten die Rede war. © imago stock&people via www.imago-images.de, imago images/Christian Ohde
Rauchen wird teurer
Für Raucher wird außerdem der Griff zur Zigarette teurer: Die Tabaksteuer für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt 2022 um durchschnittlich 10 Cent. Die höheren Steuern dürften die Hersteller an die Endkunden weitergeben. Ab dem 1. Juli unterliegen dann auch erstmals die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Für ein 10-Milliliter-Liquid, das aktuell grob gesagt 5 Euro kostet, soll 2022 1,60 Euro mehr Steuern anfallen, bis 2026 soll dieser Wert auf 3,20 Euro steigen. Auch Tabak für Wasserpfeifen wird künftig deutlich höher besteuert. © imago stock&people
Umtausch von Führerscheinen
Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren Papierführerschein umtauschen. Nach und nach sollen alle Jahrgänge den neuen Führerschein erhalten. Bis 2033 soll es in der Europäischen Union nur noch ein Format geben, um Fälschungen möglichst zu vermeiden. © Andrea Warnecke, dpa
Höherer Grundfreibetrag
2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9948 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.
Höhere Vorsorgeaufwendungen abziehbar
Vorsorgeaufwendungen für das Alter können 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt nach Angaben des Bundes der Steuerzahler 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro. Maximal können davon im kommenden Jahr 94 Prozent abgesetzt werden. Das heißt, Alleinstehende können 24.101 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner 48.202 Euro steuerlich geltend machen. © imago stock&people
Mehr Unterhalt für Kinder getrennter Eltern
Zum neuen Jahr steht Trennungskindern laut "Düsseldorfer Tabelle" etwas mehr Unterhalt zu. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro). © Thomas Trutschel/photothek
Pflegeversicherung
Um Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen zu entlasten, sind zum 1. Januar 2022 Zuschläge geplant. Der Eigenanteil soll für die reine Pflege künftig im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent und im zweiten Jahr um 25 Prozent sinken, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Für Kinderlose steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,3 auf 3,4 Prozent. © U. Grabowsky/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek
Telefonwerbung nur mit Einwilligung
Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, die ausdrückliche Einwilligung der Kunden dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder. © Fredrik von Erichsen
Kaffeefahrten
"Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai 2022 bereits in der Werbung für die Veranstaltung darüber informieren, wo die Veranstaltung stattfindet, wie Sie den Veranstalter kontaktieren können und welche Waren angeboten werden. Verboten sind künftig Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte (z.B. Versicherungen oder Bausparverträge)", so die Verbraucherzentrale. © imago/Werner Schulze
TÜV-Plakette
Alle Fahrzeuge mit einer braunen TÜV-Plakette müssen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung, den Monat zeigt die oben stehende Zahl an. Nach bestandener HU bekommen sie eine grüne Plakette und müssen 2024 wieder untersucht werden. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten eine orangefarbene Plakette. © IMAGO / Eibner
Maskenpflicht für Verbandskasten
Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest. © Julian Stratenschulte, dpa
Änderungen der Beiträge für die Kfz-Versicherung
Die Beiträge für die Kfz-Versicherung werden geändert. Die Typklassen für Fahrzeuge werden neu klassifiziert. Das hat Folgen für rund elf Millionen Fahrzeugbesitzer: Für rund 7 Millionen werden die Typklassen höher und damit teurer, rund 4,3 Millionen profitieren von einer günstigeren Einstufung. © Paula Stadler, NN
Nachweis von Impfpflicht
Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken müssen ab Mitte März 2022 einen Corona-Impfnachweis vorlegen. Das haben Bundestag und Bundesrat am 10. Dezember 2021 beschlossen. © Bernd von Jutrczenka, dpa
Fahrassistenzsysteme werden Pflicht
Fahrerassistenzsysteme wie das Antiblockiersystem (ABS) oder das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) leisten seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Der Einbau zusätzlicher Assistenzsysteme in Neufahrzeuge ist nun Pflicht. Diese sogenannte Ausstattungspflicht gilt seit Juli 2022 in der EU für neue Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der „Homologation“ für den europäischen Markt zugelassen sind. Ab Juli 2024 gilt daher die Einbaupflicht für alle Neufahrzeuge. © imago stock&people