Digitaler Datenaustausch
Seit Jahresbeginn: Krankenkassen leiten persönliche Daten direkt an Arbeitsagenturen weiter
3.2.2023, 11:09 UhrKundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen, beispielsweise über den Krankengeldbezug, mehr bei der Krankenkasse einholen und diese anschließend bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform gibt es nicht mehr, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.
"Die Kooperation zwischen der BA, den gesetzlichen Krankenkassen ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit", sagt Markus Schmitz, IT-Chef der BA. Die Bürgerinnen und Bürger würden von der gesetzlichen Nachweispflicht entlastet. Das spare Wege und Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, so Schmitz. "Der elektronische Datenabruf zwischen den Sozialversicherungsträgern bringt uns einem durchgängig digitalen und automatisierten Arbeitslosengeld-Prozess ein großes Stück näher."
Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln. Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
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