Verwirrung befürchtet

Umfrage der Woche: Was halten Sie von Verbotszonen für Kiffer rund um Schulen und Kitas?

Achim Bergmann

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10.3.2024, 16:24 Uhr
Cannabis wird teillegalisiert: Wer sich demnächst aber ein Tütchen anzünden möchte, muss den Ort dafür bewusst wählen.

© Hans-Joachim Winckler /dpa Cannabis wird teillegalisiert: Wer sich demnächst aber ein Tütchen anzünden möchte, muss den Ort dafür bewusst wählen.

Deutschland legalisiert ab dem 1. April Cannabis: Das hat der Bundestag mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Der Besitz von maximal 25 Gramm soll für Erwachsene straffrei werden. Wer sich aber demnächst im öffentlichen Raum einen Joint anzünden möchte, muss den Ort dafür bewusst wählen - denn nicht überall wird kiffen erlaubt sein.

In bestimmten, inzwischen meist "Kifferverbotszonen" genannten Bereichen, bleibt der Konsum trotz Teillegalisierung verboten. Konsumenten müssen nämlich einen Abstand von 100 Metern zu Schulen, Kitas, Jugendzentren, Kinderspielplätzen und öffentlichen Sportplätzen halten.

Es könnte also durchaus kompliziert werden, das zeigt ein Blick auf Kartendienste, die diese Verbotszonen in deutschen Städten bereits bunt eingefärbt haben. Nürnberg beispielsweise gleicht einem roten Flickenteppich. Und in der Innenstadt wird es nochmal komplizierter: In Fußgängerzonen ist das Kiffen ebenfalls verboten, allerdings nur zwischen 7 und 20 Uhr.

Wie also damit umgehen? Auch die Stadt Nürnberg weiß noch nicht so recht, wie die Umsetzung des neuen Gesetzes konkret ablaufen soll. "Dies sind Fragen, die erst noch geklärt werden müssen", sagt Sprecher Andreas Franke. Es komme auf die Ausführungsbestimmungen an. "Sollte die Stadt dann zuständig sein für die Überwachung im öffentlichen Raum, muss geklärt werden, wer dies übernimmt. Hier bedarf es auf jeden Fall auch einer engen Abstimmung mit der Polizei."

Was halten Sie von den neuen Bestimmungen ab 1. April? Stimmen Sie ab oder schreiben Sie uns Ihre Meinung via Kommentarfunktion!

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Ab 1. April ist Cannabiskonsum in Deutschland legal - zumindest, wenn Konsumenten einen Abstand von 100 Meter zu Schulen, Kitas, Kinderspielplätzen und Sportplätzen halten. Aber sind diese Zonen sinnvoll? Das sagen Nutzer auf NN.de und Facebook.

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